In diesen Tagen kommen die Erdgasabrechungen in die Haushalte. Vor Bezahlung von eventuellen Nachforderungen ist daran zu erinnern, dass unserer Ansicht nach Preiserhöhungen ohne Nennung der Kalkulationsgrundlage nicht zulässig sein müssen. Vor der Bezahlung der Rechnung bietet sich daher ein anwaltliches Beratungsgespräch an, um keine vollendeten Tatsachen zu schaffen.
Diskussionswürdig sind insoweit auch die neuen Abrechnungszeiträume von Erdgas Schwaben, die weit überhöhte Abschlagszahlungen für einen weiten Teil der Bevölkerung mit sich bringen werden, ohne dass dies notwenigerweise nach der Berechnungsmethode des Versorgers passieren müsste. Auch hierzu stehen wir Ihnen zur Beratung zur Verfügung.
On 24. Oktober 2006, In Verbraucherrecht, By RA Michael Langhans
