Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 04.09.2009 klargestellt, dass es auch für Polizeibeamte keine Privilegierungen gibt: Ein Tritt mit einem Schuh kann eine gefährliche Körperverletzung sein. Auf diese Entscheidung weißt das LexisNexis Strafrechtsblog hin.
On 16. Dezember 2009, In BGH, Strafrecht, By RA Michael Langhans

sehr geehrte Damen und Herren , habe eine kurze frage . was berechtigt Polizisten zu zweit einer Person das Knie zu brechen und sie damit behindert zu machen auch wenn geringer Widerstand ( Herauswinden ) und auch Alkohol im spiel war ? Ich kann das nicht glauben , daß so Existenzen zerstört werden . Darf die Polizei sich so verhalten oder kann man dagegen erfolgreich klagen ?
mfG
Sehr geehrter Herr Held,
Einzelfallfragen sind ohne eine genauere Betrachtung und Beratung nicht einschätzbar. Ggf. rufen Sie uns an, falls Sie einen Beratungsbedarf haben. Der Teufel steckt bei den meisten Rechtsfällen im Einzelfall und in der Frage, wer was beweisen kann. Grundsätzlich sind vor dem Gesetz alle jedenfalls gleich.