Domainnutzung kann älteres Markenrecht begründen

Das hat das Landgericht Köln in einer Entscheidung vom 03.09.2009 – Az.: 81 O 128/09 entschieden. Allein die länger zurückliegende Nutzung einer Domain kann den Beginn eines Markenschutzes darstellen, wenn unter dieser auch Artikel vertrieben werden.

(via Dr. Bahr)

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