Energie: Preiserhöhungen

Aus gegebenem Anlass, weil ja zum Jahreswechsel wiederum diverse Energieanbieter Preiserhöhungen angekündigt haben, darf ich auf folgende Fakten hinweisen:

A. Erdgas Schwaben
1. Erdgas Schwaben scheint bezüglich der Preisanpassungsklauseln erhebliche Schwierigkeiten zu haben, nachzuweisen, dass die einzelnen Preisanpassungen öffentlich bekannt gemacht wurden und dass eine Preisanpassungsklausel vereinbart war und ist. In keinem mir bisher bekannten Prozess wurde auch nur ansatzweise substantiiert vorgetragen, wo und wann konkret öffentlich bekannt gemacht wurde. Behauptungen genügen jedenfalls der Beweislast nicht. Nachweise werden erst gar nicht vorgelegt.

2. Das Landgericht Augsburg, Handelskammer, ist sachlich wie (meist) örtlich nicht zuständig. Das OLG München hat in einem vergleichbaren Streit zwischen AG und LG Passau entschieden, dass eine Sonderzuständigkeit der landgerichtlichen Handelskammer nicht besteht. Der Hinweis von Erdgas Schwaben auf das Urteil der Handelskammer ist damit obsolet.

3. Erdgas Schwaben passt nunmehr, weil der Wind gegen Preiserhöhungen dreht, die Brennwerte des verbrauchten Erdgases nach oben an – und ist nicht in der Lage oder nicht willens, diesen besseren Brennwert (damit mehr “Gas” je cm) zu belegen.

Für den Verbraucher heisst dies nach wie vor: Preiserhöhungen und dem Brennwert widersprechen, Nachweise verlangen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen. Aus den mir bekannten Fällen ist jedenfalls deutlich erkennbar, dass Erdgas Schwaben nach wie vor Probleme im Nachweis der eigenen, relevanten Tatsachen hat – es wäre sonst ein leichtes, Unterlagen vorzulegen – und stattdessen mit einer weitschweifigen Nebelkerzentaktik versucht, im Prozess von Darlegungs- und Beweislast abzulenken.

B. LEW
Aus gegebenem Anlass weise ich auch darauf hin, zwingend Strom- und Gaszählerstände selbständig zu überprüfen und das Ergebnis am Besten fotographisch festzuhalten: In einem Fall wurde ein offensichtlicher Ablesefehler (weil unplausibler Verbrauchsanstieg um 100%) nämlich auf (anwaltlich nicht vertretenen) Widerspruch hin nicht korrigiert, bei der nächsten Abrechnung dann wegen des unplausiblen Endstandes einfach der Verbrauch auf Basis der bereits falschen Vorabrechnung nochmals geschätzt und mit Inkasso gedroht – erst auf anwaltliche Klagedrohung kehrte dann Vernunft ein und der nachweisbar richtige Endstand 2 wurde akzeptiert.

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1 Response » to “Energie: Preiserhöhungen”

  1. TD sagt:

    Es ist nicht nachvollziehbar, wenn sich die Kunden nicht in Scharen von Erdgas Schwaben abwenden. Auf dem Markt gibt es deutlich günstigere Verbrauchspreise als jene des Grundversorgers. Die letzte Preisabsenkung zum 01.04.09 ist eine Farce. Im maßgeblichen Referenzzeitraum für die Preisbildung zum 01.10.09 ist der Beschaffungspreis um weitere mind. 20 % gesunken. Davon kommt beim Verbraucher nichts an.

    Die Devise kann nur lauten: Wechseln, wechseln, wechseln

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