Nach mir zur Verfügung stehenden Informationen hat das OLG München in der Berufungsverhandlung der vor dem Landgericht Augsburg – Handelskammer – zu Lasten der Verbraucher entschiedenen Rechtsstreite die Rechtsmeinung angedeutet, dass bezüglich Tarifkunden von Erdgas Schwaben im Zeitraum 2003 bis 01.04.2009 keine wirksame öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinen Tarife vorliegt. Bei Tarifkunden sei nämlich ein strenger Maßstab an die öffentliche Bekanntgabe zu legen, der vorliegend nicht erfüllt sei durch Zeitungsberichte oder Briefsendungen. Daher dürfte eine wirksame Preiserhöhung nicht vorliegen.
Etwas anderes, so das OLG München, gelte freilich für Sondervertragskunden, weil hier wegen des Vorliegens von allgemeinen Geschäftsbedingungen ein weniger strenger Maßstab ausreichen solle.
Die von mir seit langem vertretene Meinung, dass Erdgas Schwaben schlicht ein Nachweisproblem bezüglich der Bekanntgaben hat, wird nun durch das OLG – freilich nur im Rahmen einer vorläufigen Rechtsansicht – bestätigt. Leider verbleibt der Wehrmutstropfen, dass für Sondervetragskunden gegebenenfalls etwas anderes gelten könne, weil hier geringere Maßstäbe anzulegen sein könnten.
Es bleibt jedenfalls spannend – und die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen von Erdgas Schwaben für einen weiten Bevölkerungsteil wird greifbarer.

4 Responses to “Erdgas Schwaben: OLG München zweifelt öffentliche Bekanntmachung an”

  1. Walter Fehring sagt:

    Die EGS geht inzwischen noch weiter. Mit Datum 15.12.09 und Eingang 22.12.09 hat die EGS Klage gegen 53 Kunden zur Zahlung von Rückständen aus dem Jahr 2006 eingereicht. Schön, genau eine Woche vor Verjährung der Forderung. Zudem noch vor dem Landgericht, wo auf jeden Fall eine Vertretung durch den Anwalt erforderlich ist. Damit soll den Kunden wohl der weitere Weg erschwert und teuer gemacht werden.

  2. Nun ja, Herr Fehring, dann wünsche ich ESG mal viel Glück: Mit einer deutlichen Meinung des OLG München, dass die Landgerichte sachlich nicht zuständig sind und der ebenso deutlichen Meinung, dass es keine öffentlichen Bekanntmachungen beweisbar geben dürfte für Tarifkunden… wünscht man sich als Verbraucheranwalt eine Entscheidung des OLG München. Aber wir werden sehen, wie ESG auch in den von mir betreuten Verfahren auf diese Meinung des OLG München reagiert. Bisher hat man sich ja auf der Entscheidung des LG Augsburg argumentativ ausgeruht.

  3. [...] Beurteilung des OLG München, zur Frage der öffentlichen Bekanntgabe von Preisänderungen (siehe Blogeintrag von RA Michael Langhans), wird am kommenden Donnerstag, beim Treffen der Interessengemeinschaft “Verbraucher – [...]

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