Bundesrat will PKH Hürden erhöhen

Auf zwei interessante Initiativen des Bundesrates weißt die Rechtslupe hin:
Die Bundesländer wollen zum einen den Zugang zur Prozesskostenhilfe erschweren. Es soll überhaupt schwerer werden, PKH zu bekommen, eine Klage soll schneller mutwillig werden bzw. der Richter leichter PKH ablehnen können mit diesen Argumenten. Zudem soll eine erhöhte Selbstbeteiligung (eigentlich Eigenbeteiligung, aber ich mag den Begriff der Rechtsschutzversicherung mehr, vielleicht könnten wir bei PKH auch nichtversicherbare Risiken einführen…) mit reduzierten Selbstbehalten, längeren Ratenzahlungen und Kosten für die PKH Überprüfung möglich werden.

Zudem soll in Berufungssachen in Zukunft auch erst die Gerichtskostengebühr verlangt werden.

Während letzteres nur ein Vorverlagern der eigentlichen Gebühren ist, die bereits jetzt nach Verfahrensende zu zahlen sind, ist der erstere Vorschlag nicht nur ein Affront gegen die Möglichkeit der Rechtsverteidigung für weniger betucht bemittelte. Ich erlebe bereits heute oft genug, dass ein Teil meiner Klientel sich den Streit um das eigene Recht nicht leisten kann. Bedenkt man nun, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der EU erheblich geringeren Kostenaufwand für Prozesskostenhilfe hat, dann stellt man sich schon die Frage, weshalb dieses politische Ansinnen besteht.

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2 Responses to “Bundesrat will PKH Hürden erhöhen”

  1. RA JM sagt:

    Ganz einfach: Der Bürger soll die Gerichte mit seinen Anliegen verschonen, insbesondere derjenige, der dem Staat ohnehin schon mit ALG-II auf der Tasche liegt. Die Konsequenzen des Richtervorbehalts sind schon stressig genug. ;-)

  2. [...] weist eben auf die BR-Drucksache hin, in der die hier angesprochene Verschlechterungswünsche des Bundesrates bezüglich der Prozesskostenhilfe [...]

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