Das wird im Forum des Bundes der Energieverbraucher kundgetan: Danach wird offensichtlich nun auch von Erdgas Schwaben anerkannt, dass die öffentliche Bekanntmachung von Gaspreiserhöhungen bis einschließlich April 2009 nicht beweisbar ist (andere Lesensart: Nicht stattgefunden hat) mit der Rechtskonsequenz, dass Preiserhöhungen nicht möglich waren. Erdgas Schwaben zieht damit die einzig sinnvolle Konsequenz aus der deutlichen Rechtsmeinung des OLG München.

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