PKH-Hürden-Wunsch durch Bundesrat konkretisiert (Fortsetzung)

beck-blog weist eben auf die BR-Drucksache hin, in der die hier angesprochene Verschlechterungswünsche des Bundesrates bezüglich der Prozesskostenhilfe konkretisiert sind: Danach soll insbesondere ein Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Vorteil durch den Streitgegenstand und den Kosten des Prozesses auf der einen Seite relevant sein (kein Kleingeld mehr aus PKH-Klagen?), zum anderen auch die Durchsetzbarkeit des Titels relevant sein (also keine PKH wenn die Gegenseite erkennbar mittellos ist und bleiben will?).

Zudem soll nach dem Willen des Bundesrates ein aus dem Prozess Erlangtes eingesetzt werden.

Warum eigentlich nicht gleich wie die Prozessfinanzierer vorgehen, lieber BR, und einen pauschelen Gewinnanteil fordern? Ich meine, ewig nur kostendeckend denken ist doch auch langweilig…

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