Das ergibt sich aus der Jahresstatistik des Bundesverfassungsgerichtes 2009. Wer nunmehr meint, dass Verfassungsbeschwerden daher beinahe aussichtslos sind, dürfte irren: Das Problem ist nach wie vor die Masse an Verfahren, die das Verfassungsgericht beinahe nicht bewältigen kann und daher zwingend darauf angewiesen ist, nur extreme Fälle von Unrecht zu entscheiden. Bedenkt man, dass 69,4% aller Verfahren innerhalb eines Jahres entschieden werden, bestätigt dies obige Meinung. Nur in 0,57% aller Fälle 2009 hat das Bundesverfassungsgericht eine Missbrauchsgebühr verhängen müssen und damit seit 1951 533.526 € “verdient”
On 13. März 2010, In Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, By RA Michael Langhans

An der Tatsache, dass mehr als 98% (das ist die aktuelle Zahl) aller Verfassungsbeschwerden scheitern, ändert das aber nichts, und deshalb auch nichts an der Richtigkeit der Aussage, dass Verfassungsbeschwerden “beinahe aussichtslos” sind.
Ich habe 2 von 2 Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesverwaltungsgericht gewonnen.
Das dieses mir extremes Unrecht getan hat, befriedigt mich ja nun.
Allerdings werden auch in Zukunft Bundesverwaltungsrichter vom Innenminister ernannt werden.