Wenn die im Mietvertrag angegebenen Quadratmeter nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort übereinstimmen, dann ist ein Rechtsstreit wegen vorgenommener Mietminderung beinahe vorprogrammiert. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun am 10.03.2010 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bei ca.-Angaben im Mietvertrag eine größere Toleranz bei Abweichung Realität mit Mietvertrag vorzunehmen ist, als wenn die Angaben der Quadratmeter im Mietvertrag ohne solche ca.-Angaben erfolgt wäre. Der BGH hat dies verneint. Sobald die Angaben im Mietvertrag nicht mit den realen Gegebenheiten übereinstimmen und eine Abweichung von 10% besteht, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Bei einer ca.-Angabe gilt nichts anderes.

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