Das AG Kaufbeuren hat es – wie ich hier bereits getwittert habe – abgelehnt, eine Klage gegen 12 Erdgas-Kunden als Sammelklage zu behandeln. Erstaunlich an dieser Entscheidung ist für mich, das dies bisher das erste Gericht ist, das diese logische Entscheidung trifft. Auch wenn ich hier gar nicht über Sinn und Unsinn einer solchen “Sammelklage” sprechen möchte: Es wäre zumindest Aufgabe des Klägers, nicht nur zu behaupten, es handele sich um gleichartige Streitigkeiten, sondern eben auch das durch Dokumente (wie Verträge) substantiiert vorzutragen.

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