BGH: Ölpreisbindung für Gaspreise unzulässig

… wenn diese Koppelung sich nur auf den Ölpreis bezieht, weil dann Kostensenkungen in Vertrieb und Netzpreisen damit nicht mit der ausreichenden Transparenz weitergegeben werden können. Auch in den Lieferverträgen von Erdgas Schwaben findet sich eine solche Klausel. Diese Klauseln dürften damit beinahe alle unwirksam sein, auch wenn die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur zwei Versorger direkt betrifft. Ich werde morgen mehr berichten, wenn ich in die Verträge von Erdgas Schwaben reinschauen kann.

 

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