Auf eine entsprechende Entscheidung weist die Kanzlei Dr. Bahr hin. Danach hatte das Landgericht Hamburg darüber zu entscheiden, ob bei einer kritischen Meinungsäußerung, die in Aussagen wie “Ich fühle mich übers Ohr gehauen” und “Finger weg!” ein Unterlassungsanspruch des bestroffenen Anbieters/Herstellers gegenüber der Meinungsplattform (dort ciao.com) besteht. Dies haben die Richter verneint. Solange – insoweit keine überraschende Entscheidung – die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten wird, sind auch solche deutlichen Aussagen zulässig.
Dies würde so natürlich auch im Verhältnis des Betroffenen zum Anbieter/Hersteller gelten und ist an sich nichts überraschendes.

Überraschend ist die Entscheidung in sofern, wenn man bedenkt, von welchem Gericht sie getroffen wurde.