Im Moment der Hauptfehler der hiesigen ARGE bei der Berechnung der auszuzahlenden Beträge nach dem SGB II:
Bei hinzuverdienenden Person wird das zu berücksichtigende Einkommen erst um die Beträge verkürzt, die zur Erzielung des Einkommens notwendig sind (§11 SGB II). Daneben ist ein Freibetrag (“Erwerbstätigkeitsanreiz”) gem. §30 SGB II von mindestens 100 € nicht zu berücksichtigen.
Die meisten Menschen wissen nur, dass 100 € Hinzuverdienst frei sind.
Und so werden mal eben 100 € zuwenig ausbezahlt für denjenigen, der seine Bedürftigkeit aktiv vermindert.
Ach ja: Wenn ich in 5 Bescheiden innerhalb eines Monats denselben Fehler sehe, dannfällt es mir schwer, an Zufälle zu glauben.
