… und zwar für jedes Jahr, in dem derselbe Angriffspunkt vorgebracht werden will gegen die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung. Dies hat der Bundesgerichtshof am 12. Mai 2010 entschieden. Denn der Gesetzeswortlaut des §556 BGB ist eindeutig: Einwendungen sind gegen eine konkrete Abrechnung innerhalb von 12 Monaten zu erheben.

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