AGB per SMS abändern?

Das ist unzulässig, wie das Landgericht Potsdam in einer Entscheidung festgestellt hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale. Wenn, wie im vorliegenden Fall, in den AGB keine Anpassungsklausel Vertragsbestandteil ist, dann kann auch nicht über eine solche per SMS informiert werden und der Anschein erweckt werden, dass dieser Änderung widersprochen werden muss. Es lohnt sich also, wie immer, sehr genau hinzusehen.

(via Kanzlei Bahr)

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1 Response » to “AGB per SMS abändern?”

  1. fernetpunker sagt:

    Es liegt also nicht an der SMS, sondern an der Abänderung an sich.

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