Ab dem 01.07.2010 hat jeder Bankkunde das Recht, sein bestehendes Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Vorteil hierbei: Die Pfändungsfreien Beträge werden ohne gesonderte Gerichtsbeschlüsse ausbezahlt. Spart Zeit und Geld für alle, wie der Gesetzgeber in seinen Gesetzesbegründungen ausführt. Insbesondere verweist der Gesetzgeber auch darauf, dass dieses P-Konto für die Wirtschaft keine Zusatzkosten bedeutet (ähnlich hatte der BGH es bereits 1999 als unzulässig gesehen, im Rahmen von AGBs die Kosten für eine Kontopfändung an den Kunden weiterzugeben).
Sollte also alles klar sein. Ist es aber für einige Banken nicht: Entgegen des gesetzgeberischen Willens und entgegener einer klaren Aussage des BGH, die sich dank der Gesetzesmaterialien nicht überholt haben dürfte, wird versucht, den Armen nunmehr einen um den Betrag X erhöhten Kontoführungstarif als Bedingung für das (von gesetzeswegen zustehende) P-Konto aufzudrücken.
Mag ja sein, dass da jemand aus einer gewissen Bank nur beleidigt ist, weil er vor einigen Monaten eine einstweilige Verfügung gefangen hatte. Leider zeigt aber ein wenig Google-Recherche, dass es leider kein Einzelfall, sondern ein immer öfter vorkommendes Geschäftsgebahren ist.
Was tun? Sich anwaltlich beraten lassen oder direkt wehren. Auf die bloße Vernunft hin wird ja nicht immer reagiert.

Haha,
erstmal vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe mich gerade an das Thema herangegooglet. Grund hierfür. Ich wollte eigentlich ein Konto bei der Com.direkt Bank eröffnen. Also, erstmal alles ausgefüllt. Bis ich die Tarife eingesehen habe. Weil in meinem Fall wäre es ein PKonto geworden. Wollen die doch tatsächlich Euro 10,90 im Monat. Ich habe dann gestern nachgefragt ob das Legal sei. Die Anwort war eines Politikers nicht unwürdig. Man hat sich nicht mit meiner Frage befasst. Also habe ich nochmal nachgehakt. Eben bekam ich als Antwort das Ihrer Ansicht nach die Gebühren rechtens wären.
Originalantwort: Wir sind der Auffassung , dass die Gebühr in Höhe von 10,90 EUR für das Pfändungschutzkonto laut unserem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht zu beanstanden ist.
Siehe hierzu auch http://www.comdirect.de/cms/media/corp0099_preisleistungsverzeichnis.pdf?eCRMLink=S#geb%C3%BChren
Naja, unser eins ist es nicht anders gewohnt.
LG
Thorsten Wenzel