Auf den Trichter gekommen ist dabei der Justizminister Schleswig Holsteins. Begründet wird das Ansinnen mit gestiegenen Kosten. Soweit, so gut. Was aber dann ausgeführt wird, erschreckt mich. Es sind nicht allgemeine Kosten einer Klage (Richter, Verwaltungsbeamte), die zu dieser Begründung herangeführt werden, sondern Kosten für Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Pflichtverteidigungen, Insolvenzverfahren oder Auslagen für Zeugen und Experten. Alles gerade keine Kosten, die ein Klagender verursacht hat. Kosten für Experten und Zeugen muss jeder Kläger – so er beweisbelastet ist und letztlich verliert – sowieso bereits tragen. Diese Aussage ist damit blanker Unsinn. Kosten der Beratungshilfe sind – mit Ausnahme der Kosten für den Rechtspfleger, der die Abrechnungen prüft und die Scheine ausstellt – gerade keine, die mit dem gerichtlichen Verfahren zu tun haben (ein Blick ins Gesetz…) Pflichtverteidigungen und PKH sind hingegen ebenfalls keine Kosten, die die entsprechenden Personen verursachen, sondern allgemeine Kosten einer frei zugänglichen Justiz.
Jetzt sitze ich also hier und Frage mich, ob dieser Unsinn unabsichtlich, unwissentlich oder bewusst falsch geäußert wird.

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