gibt es einen interessanten Artikel zum Thema und über die Kriterien der Aussagepsychologie am Aufhänger der Causa Kachelmann auf Legal Tribune Online – nicht nur für die juristischen Laien.
… wenn, worauf RA Melchior hinweist, Einwendungen gegen die Rechnung bestehen, die nicht offensichtlich unberechtigt sind. Bei einer solchen Konstellation ist daher die Drohung mit einem Schufa-Eintrag unzulässig und führt – bei einer beantragten einstweiligen Verfügung – zu einer Kostentragungspflicht des Drohenden (AG Leipzig 118 C 10105/09 vom 03.02.2010).
Was genau ein P-Konto ist, lesen Sie hier und hier veröffentlicht. Wie Banken das P-Konto umgehen, habe ich hier berichtet. Ab heute nun ist alles graue Theorie, was bisher geschah. Ab heute gibt es P-Konten wirklich (und damit auch die angesprochenen Probleme, Pfändungserleicherungen aus Schuldnersicht und Pfändungserschwernisse aus Gläubigersicht). Update: Stuttgart Inkasso weist auf eine [...]
