… nach Rechtsansicht des OLG Frankfurt. Das berichtet Prof. Dr. Hoeren im Beck Blog unter Verweis auf die FPS Rechtsanwälte. Der bisher unveröffentlichte Beschluss des OLG Frankfurt soll auf eine Beschwerde der StA Frankfurt gegen die Nichteröffnung der Hauptverhandlung ergangen sein und die deutliche Rechtsmeinung vorgeben, dass Abofallen im Internet gewerbsmäßigen Betrug darstellen können.
Nachdem sich zivilrechtlich die Rechtsmeinungen der Instanzgerichte in den vergangenen Monaten zugunsten der Verbraucher geneigt hatte, scheint nun auch der strafrechtliche Bogen zu Lasten der Betreiber solcher Seiten gespannt zu werden – und damit eine reale Chance auf Eindämmung dieser Problematik bestehen.
