Man hat sich geeinigt über die Hartz IV Regelsätze

schreibt Spiegel Online. Die böse Anwaltschaft kann jetzt also loslegen und Geld verdienen und die Verfassungswidrigkeit der neuen Berechnungen be- oder widerlegen.

13.02.2011 – Kunstausstellung “Querschnitte” von Madeleine Nock heute geöffnet

… von 10.00-18.00 Uhr in den Kanzleiräumen der Anwaltskanzlei Dr. Roßkopf & Langhans in Donauwörth, Sonnenstraße 7. Der Eintritt ist – wie immer – frei. Es erwarten Sie Tusche-, Aquatinta und Graphitzeichnungen, Strichätzungen sowie Skulpturen aus Lindenholz, Gips und Muschelkalk. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Hart IV Verhandlungen gescheitert: Totalversager mit Ansage

… habe ich zuerst in der Überschrift bei diesem Artikel über das Scheitern der Hartz IV Verhandlungen gelesen, um dann feststellen zu müssen dass die Sueddeutsche doch netter und sachlicher schreibt als mein Auge liest.

Seit 38 Tagen wird das Bundesverfassungsgericht ignoriert

Bin ich eigentlich der Einzige, den das stört? Wenn die dpa von “überfällig” spricht, ist das ein wunderbarer Euphemismis für verfassungswidriges Verhalten. Von der Frage, bis wann das alles dann umgesetzt werden soll, ganz zu schweigen. Politisches Geschachere rund um das Existenzminimum sollte auch für unsere Politik zu niederes Niveau sein. Wobei die Betonung auf [...]

Mit gutem Recht

Donauwörther Zeitung vom 05.02.2011:

Tagessatzhöhe 5€ für Hartz IV Empfänger

Das hat das Landgericht Köln in einer Entscheidung vom 07.10.2010 festgestellt (via Burhoff online). Eine rechnerisch richtige Berechnung der Tagessatzhöhe (Nettobetrag : 30 wäre ungefähr 11 €, falls man Unterkunftskosten außen vor lässt). Da aber Hartz IV das Existenzminimum sicherstellen soll, erscheint eine rein rechnerische Tagessatzhöhe falsch. Denn die entsprechende Belastung wäre als unvertretbar starke [...]

Filesharing: Streitwert 2.000,- und reduzierte Gebühren wegen Textbausteinen

… hat das AG Elmshorn entschieden, wie die Anwälte Dr. Damm und Partner berichten. Selbst ein aktuelles Album könne, wenn nur ein Upload und nur ein Download belegt seien, einen geringen Streitwert von nur 2.000,- € darstellen, wenn es sich um einen ersten Verstoß mit wenigen Nutzern handelt. Wenn zudem, wie eigentlich üblich, in den [...]