schreibt Prof. Dr. Johannes Münder im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung für den Deutschen Gewerkschaftsbund (im Zusammenspiel mit empirischen Erwägungen von Irene Becker). Die Zusammenfassung von Münder gibt es bereits online abrufbar. Münder, Herausgeber des von mir geschätzen Nomos-Kommentars, setzt damit einen Gegenpol zu den bisherigen Entscheidungen z.B. des BayLSG in München (von mir bereits hier besprochen). Es sollte nun schwerer werden, wie das BayLSG von “nicht vorhandenen Anhaltspunkten” für eine Verfassungswidrigkeit zu sprechen und diese Frage daher dem zuständigen Verfassungsgericht nicht vorzulegen – auch wenn bezahlte Studien und Rechtsgutachten immer eine Form von Beigeschmack mit sich bringen.

Es lohnt sich also nach wie vor, Widerspruch einzulegen und ggf. Klage zu erheben.

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1 Response » to “Und sie sind doch verfassungswidrig (die Hartz IV Regelsätze)”

  1. Wieso sollte das RBEG gegen das GG verstoßen, wo doch der Art. 19 GG diesbezüglich ziemlich eindeutig ist. Den RS gibt es seit dem 01.01.2011 übrigens nicht mehr, dürfte aber ebenfalls wohl nicht wichtig sein.

    Wenn der Gesetzeber defizitäre gesetzliche Umsetzung vornimmt, läßt das nicht den Rückschluß darauf zu, daß zumindest erfolgte Teillösungen deshalb gleich rechtswidrig oder gar verfassungswidrig wären. Das BVerfG ist da im Sprachgebrauch durchaus präziser, als dieser Artikel.

    Mit welcher Unterstützung kann denn ein Kläger im Jahre 7 des SGB noch rechnen, der sich nicht im Mainstream bewegen möchte, weil er allmählich von Hinhaltetaktik genervt ist.

    Werden von Ihnen Kommentare eigentlich auf Stimmigkeit der dort enthaltenen Angaben und logischer Schlußfolgerungen geprüft oder erfolgt eine solche kritische Auseinandersetzung (z.B. aus Zeitgründen) nicht mehr.

    Nach meinem Rechtsverständnis muß sich die rechtliche Regelung für den Bürger nachvollziehbar aus dem Gesetz ergeben, welches gerade für Richter bindend anzuwenden ist.
    Kommentare und Urteile sind aber genau kein Gesetz im Sinne der Verfassung. Richter wg. Gewaltenteilung auch keine zulässigen “Gesetzgeber”. Wo sind im Sozialrecht ab 2005 die Kontrollen der tatbestandlichen Basics geblieben?

    Basare in Gerichtssälen dienen keinem Rechtsstaat.

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