Rechtsänderungen 2012/I

Rechtsänderungen für 2012, die für Sie von Interesse sein könnten:

1. Hartz IV
Die Regelsätze für Leistungsbezieher nach dem SGB II erhöhen sich um 10 € auf 374 € für Alleinstehende. Traurig, dass die Seiten der Bundesagentur für Arbeit diese Erhöhung verschweigen. Immerhin finden sich die Informationen in neuen Bescheiden oder bei der Bundesregierung. Zu erwähnen hierbei ist aber, dass die Frage der Verfassungsgemäßheit der Regelsätze ab dem 01.01.2011 im Moment bereits am BSG anhängig ist.

2. Existenzgründung
Der Zuschuss für Existenzgründer ist ab dem 28.12.2011 reduziert: Statt 9 Monate beträgt die erste Förderungsphase nur noch 6 Monate (60% des Verdienstes zzgl. 300 e soziale Sicherung), die zweite (nicht obligatorische) Phase nunmehr 9 statt 6 Monaten 300 € soziale Absicherung. Diese Sparmaßnahme dürfte Gründungen eher verhindern als Fördern. Insbesondere wenn ein Existenzgründer noch kein Arbeitslosengeld bezogen hatte vor seinem Gründungsentschluss ist die “Reduzierung des ALG I Anspruches” von 12 auf 6 Monate Existenzgründung nicht nachvollziehbar und sachlich nicht gerechtfertigt.

3. Pflegezeitgesetz
Das Gesetz zur Vereinbarung von Pflege und Beruf trat mit dem 01.01.2012 in Kraft. Danach entsteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit, der über ein Zeitguthaben erworben werden soll. Ob die finanziellen Einbußen, die mit dieser Teilzeitarbeit einhergehen, eine Pflege tatsächlich ermöglichen, wird abzuwarten bleiben.

Weitere Änderungen werden demnächst im Blog ausgeführt.

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2 Responses to “Rechtsänderungen 2012/I”

  1. di-meola sagt:

    Die Bundesagentur verschweigt die Erhöhung nicht. Sie ist nach “nur” vier Klicks zu finden, eingebettet unter den Presseinformationen.
    Keine Schelmerei.

  2. @di-meola: Sehe ich nicht so – denn bei einer Presseinfo sucht Normalbürger nicht, gerade auch weil es hierzu einen eigenen Sachpunkt auf der Homepage gibt. Zumindest wäre, wenn man eine Presseinfo genügen lassen würde, die Auskunft, die die BA für Arbeit gibt falsch.

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