Gesellschafter einer GbR kann Auskunft über Mitgesellschafter verlangen

Denn selbst wenn der Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, kann er sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft einen Überblick verschaffen gem. §716 BGB. Darunter, so der BGH, ist auch die Auskunft über Namen und Wohnanschriften der Mitgesellschafter zu zählen. (via Rechtslupe)

Gefährliche Körperverletzung durch Fusstritt – eines Polizeibeamten

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 04.09.2009 klargestellt, dass es auch für Polizeibeamte keine Privilegierungen gibt: Ein Tritt mit einem Schuh kann eine gefährliche Körperverletzung sein. Auf diese Entscheidung weißt das LexisNexis Strafrechtsblog hin.

Page 3 of 3123