<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Ihr Anwalt in Donauwörth &#124; Dr. Roßkopf &#38; Langhans &#187; IT-Recht</title>
	<atom:link href="http://www.rosskopf-langhans.de/category/it-recht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.rosskopf-langhans.de</link>
	<description>Anwaltskanzlei Dr. Roßkopf &#38; Langhans, Donauwörth</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Jan 2012 12:32:57 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Beratungshilfe bei mehreren Abmahnungen und identem Sachverhalt nur einmal bewilligt</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/11/03/beratungshilfe-bei-identem-sachverhalt-nur-einmal-bewilligt/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/11/03/beratungshilfe-bei-identem-sachverhalt-nur-einmal-bewilligt/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 10:22:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungshilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=776</guid>
		<description><![CDATA[Diese Handhabung durch ein Amtsgericht hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.05.2011 ausdrücklich gebilligt und die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (im übrigen stellt sich das BVerfG auch die Frage, ob die eher schwach begründete Beschwerde &#8220;unabhängig &#8230; nicht bereits mangels Substantiierung &#8230; unzulässig ist&#8221;). Die Karlsruher Richter vertreten die Rechtsmeinung, dass es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Handhabung durch ein Amtsgericht <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110530_1bvr315110.html">hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.05.2011 ausdrücklich gebilligt</a> und die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (im übrigen stellt sich das BVerfG auch die Frage, ob die eher schwach begründete Beschwerde &#8220;unabhängig &#8230; nicht bereits mangels Substantiierung &#8230; unzulässig ist&#8221;). Die  Karlsruher Richter vertreten die Rechtsmeinung, dass es grundsätzlich ausreichen muss, einem Mandanten einmal einen Sachverhalt und die rechtlichen Auswirkungen zu erklären, so dass er bei identen Sachverhalten &#8211; die Frage des identen Sachverhalts zu eruieren ist ja eine Hauptaufgabe des Rechtsanwalts &#8211; sich in Zukunft aufgrund der übersandten Schreiben und Argumente selber helfen könne. Zwar lässt das BVerfG es explict zu, dass in Ausnahmefällen die Situation anders gelagert sein kann: <em>Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann verfassungskonform nicht stets und pauschal mit der Verweisung auf ein Parallelverfahren verneint werden. Gerade die Frage, ob ein Parallelfall vorliegt, kann bei Rechtsunkundigen den Beratungsbedarf begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010, a.a.O., Rn. 16). Wenn hingegen die Parallelität der Fallgestaltungen auf der Hand liegt und die in einem Fall erhaltene Beratung ohne wesentliche Änderungen auf die übrigen Fälle übertragen werden kann, gebietet es das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit nicht, dem unbemittelten Rechtsuchenden für jeden einzelnen Gegenstand erneut Beratungshilfe zu gewähren. Denn durch die in einer Sache gewährte Beratung wurde er in die Lage versetzt, die rechtliche Situation auch in den Parallelfällen hinreichend zu beurteilen („unechtes Musterverfahren“). Aus der Erstberatung und den aus ihr hervorgegangenen Dokumenten (Anwaltsschreiben) bezieht der Beratene bei Vorliegen mehrerer sachlich und rechtlich (nahezu) gleich gelagerter Fälle spezifische Rechtskenntnisse, die eine im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie auch für den Laien handhabbar machen können. Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/11/03/beratungshilfe-bei-identem-sachverhalt-nur-einmal-bewilligt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Prepaidtarif: Haftung nur in Höhe des Guthabens &#8211; kein automatisiertes Endlosaufladen</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/29/prepaidtarif-haftung-nur-in-hohe-des-guthabens-kein-automatisiertes-endlosaufladen/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/29/prepaidtarif-haftung-nur-in-hohe-des-guthabens-kein-automatisiertes-endlosaufladen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 05:34:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Endlosaufladung]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenkontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[LG Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Prepaid]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=717</guid>
		<description><![CDATA[Die entsprechende Pressemitteilung des Landgerichts Berlin verdeutlicht das eigentlich offensichtliche: Auch wenn bei einem Prepaidtarif eine Option gewählt wird, bei der bei Unterschreiten eines Mindestguthabens eine erneute Aufladung um einen festen Betrag erfolgt, heisst dies nicht, dass damit eine Endloskette von Aufladungen bei z.B. hohen Auslandstelefonat oder -internetverbindungskosten möglich ist. Entsprechende Klauseln würden nur eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die entsprechende <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110721.1240.351953.html">Pressemitteilung des Landgerichts Berlin</a> verdeutlicht das eigentlich offensichtliche: Auch wenn bei einem Prepaidtarif eine Option gewählt wird, bei der bei Unterschreiten eines Mindestguthabens eine erneute Aufladung um einen festen Betrag erfolgt, heisst dies nicht, dass damit eine Endloskette von Aufladungen bei z.B. hohen Auslandstelefonat oder -internetverbindungskosten möglich ist. Entsprechende Klauseln würden nur eine einmalige Aufladung ermöglichen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/29/prepaidtarif-haftung-nur-in-hohe-des-guthabens-kein-automatisiertes-endlosaufladen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln: Verfahrenskosten bei Abmahnung trägt Abmahner bei zu weit gefasster Unterlassungserklärung</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/11/olg-koln-verfahrenskosten-bei-abmahnung-tragt-abmahner-bei-zu-weit-gefasster-unterlassungserklarung/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/11/olg-koln-verfahrenskosten-bei-abmahnung-tragt-abmahner-bei-zu-weit-gefasster-unterlassungserklarung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 11 Jul 2011 05:38:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[P2P]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=690</guid>
		<description><![CDATA[Auf diese interessante Entscheidung des OLG Köln weist Medienrecht.de hin. Was war passiert: Trotz dass abmahnungsfähig nur ein Werk war, übersandte der Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung, die sich auf alle Werke bezog. Diese unterschrieb der abgemahnte nicht, woraufhin er verklagt wurde auf Unterlassen des Anbietens dieses einen Werkes. Die Verfahrenskosten musste deshalb der Abmahner tragen, da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf diese interessante Entscheidung des OLG Köln weist <a href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/olg-koln-verbraucher-die-zu-weit-gefasste-unterlassungserklarungen-erhalten-mussen-die-kosten-des-gerichtlichen-verfahrens-nicht-tragen/">Medienrecht.de</a> hin. Was war passiert: Trotz dass abmahnungsfähig nur ein Werk war, übersandte der Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung, die sich auf alle Werke bezog. Diese unterschrieb der abgemahnte nicht, woraufhin er verklagt wurde auf Unterlassen des Anbietens dieses einen Werkes. Die Verfahrenskosten musste deshalb der Abmahner tragen, da der abgemahnte mangels Abmahnung auf dieses Werk keinen Anlass zur Klage gegeben hatte.</p>
<p>Dieser Fall ist sicher nicht verallgemeinerungsfähig. In der Regel erfolgen solche weitreichenden Abmahnungen nicht. Gleichwohl macht der Sachverhalt deutlich, wie wichtig eine kompetente Rechtsberatung am Einzelfall ist.<br />
Wir beraten Sie gerne.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/11/olg-koln-verfahrenskosten-bei-abmahnung-tragt-abmahner-bei-zu-weit-gefasster-unterlassungserklarung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Branchenbucheinträge: Preisklauseln sind überraschend bei einer Gebühr von über 900,- €</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/07/branchenbucheintrage-preisklauseln-sind-uberraschend-bei-einer-gebuhr-von-uber-900-e/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/07/branchenbucheintrage-preisklauseln-sind-uberraschend-bei-einer-gebuhr-von-uber-900-e/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 10:46:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=688</guid>
		<description><![CDATA[Auf eine entsprechende Entscheidung des LG Flensburg weist RA Dosch hin. Denn, so das Gericht, normale Brancheneinträge ohne Gestaltung und nur auf Grunddaten beschränkt seien normalerweise und üblicherweise kostenlos und stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, mit der niemand zu rechnen brauche. Auch gegen das Preisangabengesetz werde verstoßen, da die Angaben dem Angebot nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://klawtext.blogspot.com/2011/07/uberraschend-schones-urteil-2-910-euro.html">Auf eine entsprechende Entscheidung des LG Flensburg weist RA Dosch</a> hin. Denn, so das Gericht, normale Brancheneinträge ohne Gestaltung und nur auf Grunddaten beschränkt seien normalerweise und üblicherweise kostenlos und stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, mit der niemand zu rechnen brauche. Auch gegen das Preisangabengesetz werde verstoßen, da die Angaben dem Angebot nicht zuordenbar seien.</p>
<p>Eine sinnvolle Entscheidung &#8211; die sich mit der Frage der unerlaubten Handlung gar nicht auseinandersetzen muss.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/07/07/branchenbucheintrage-preisklauseln-sind-uberraschend-bei-einer-gebuhr-von-uber-900-e/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Filesharing: Streitwert 2.000,- und reduzierte Gebühren wegen Textbausteinen</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/02/02/filesharing-streitwert-2-000-und-reduzierte-gebuhren-wegen-textbausteinen/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/02/02/filesharing-streitwert-2-000-und-reduzierte-gebuhren-wegen-textbausteinen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 07:49:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=642</guid>
		<description><![CDATA[&#8230; hat das AG Elmshorn entschieden, wie die Anwälte Dr. Damm und Partner berichten. Selbst ein aktuelles Album könne, wenn nur ein Upload und nur ein Download belegt seien, einen geringen Streitwert von nur 2.000,- € darstellen, wenn es sich um einen ersten Verstoß mit wenigen Nutzern handelt. Wenn zudem, wie eigentlich üblich, in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; hat das AG Elmshorn entschieden, wie die <a href="http://www.damm-legal.de/ag-elmshorn-filesharing-streitwert-200000-eur-fuer-ein-musikalbum">Anwälte Dr. Damm und Partner</a> berichten. Selbst ein aktuelles Album könne, wenn nur ein Upload und nur ein Download belegt seien, einen geringen Streitwert von nur 2.000,- € darstellen, wenn es sich um einen ersten Verstoß mit wenigen Nutzern handelt. Wenn zudem, wie eigentlich üblich, in den Abmahnschreiben nur Textbausteine ohne eine wirkliche Individualisierung verwandt werden, kann sich der Gebührensatz von 1,3 auf 0,8 reduzieren, wobei die Länge des Textbausteins (bzw. des Schreibens) irrelevant sei.</p>
<p>Eine sinnvolle Entscheidung, wie ich finde: Denn wo keine anwaltliche Tätigkeit in nachweisbarem Umfang entfaltet wird, kann auch kein durchschnittlicher Fall vorliegen, der mangels Überschreitens der Schwellengebühr auch keine 1,3 Gebühr gem. Ziff. 2300 VV RVG auslösen kann. Ein wenig schief ist diese Argumentation sicher, weil ja die tatsächliche Tätigkeit nicht nur im Schreiben manifestiert ist. Andererseits wird diese Art der &#8220;Beweismittelbewertung&#8221; im Sozialrecht regelmäßig zu Lasten der Anwälte, zugunsten der Staats- oder Behördenkasse angewandt. Insoweit also nur eine konsequente Entwicklung (und angesichts von Textbausteinen identen Inhalts auch nachvollziehbar).</p>
<p>Bleibt zu hoffen, dass weitere Gerichte dieser Argumentation folgen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/02/02/filesharing-streitwert-2-000-und-reduzierte-gebuhren-wegen-textbausteinen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abofallen im Internet sind Betrug</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/01/12/abofallen-im-internet-sind-betrug/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/01/12/abofallen-im-internet-sind-betrug/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2011 06:48:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abofalle]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[gewerbsmäßiger Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Frankfurt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=634</guid>
		<description><![CDATA[&#8230; nach Rechtsansicht des OLG Frankfurt. Das berichtet Prof. Dr. Hoeren im Beck Blog unter Verweis auf die FPS Rechtsanwälte. Der bisher unveröffentlichte Beschluss des OLG Frankfurt soll auf eine Beschwerde der StA Frankfurt gegen die Nichteröffnung der Hauptverhandlung ergangen sein und die deutliche Rechtsmeinung vorgeben, dass Abofallen im Internet gewerbsmäßigen Betrug darstellen können. Nachdem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; nach Rechtsansicht des OLG Frankfurt. Das berichtet <a href="http://blog.beck.de/2011/01/12/endlich-olg-frankfurt-sieht-internetabofallen-als-betrug">Prof. Dr. Hoeren im Beck Blog</a> unter Verweis auf die <a href="http://www.fps-law.de/aktuelles/mitteilung/article/47/rechtsprechu-3.html">FPS Rechtsanwälte</a>. Der bisher unveröffentlichte Beschluss des OLG Frankfurt soll auf eine Beschwerde der StA Frankfurt gegen die Nichteröffnung der Hauptverhandlung ergangen sein und die deutliche Rechtsmeinung vorgeben, dass Abofallen im Internet gewerbsmäßigen Betrug darstellen können.</p>
<p>Nachdem sich zivilrechtlich die Rechtsmeinungen der Instanzgerichte in den vergangenen Monaten zugunsten der Verbraucher geneigt hatte, scheint nun auch der strafrechtliche Bogen zu Lasten der Betreiber solcher Seiten gespannt zu werden &#8211; und damit eine reale Chance auf Eindämmung dieser Problematik bestehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2011/01/12/abofallen-im-internet-sind-betrug/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>GEZ auch für internetfähige Computer</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/10/27/gez-auch-fur-internetfahige-computer/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/10/27/gez-auch-fur-internetfahige-computer/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 12:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Computer]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[PC]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=609</guid>
		<description><![CDATA[Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt. Zwar seien Grundrechte in beruflicher und infomatorischer Hinsicht betroffen, wenn Computer herangezogen werden. Dies sei aber gerechtfertigt durch die &#8211; verfassungsmäßig manifestierte &#8211; Gebührenfinanzierungsfunktion. Das Grundrecht auf Gleichbehandlung sei daher nicht verletzt. Inwieweit nunmehr Verfassungsbeschwerden geplant sind und durchgeführt werden, ist nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hat das <a href="http://bundesverwaltungsgericht.de/enid/4949bb45076a254074e75f0654744292,8d6f537365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333630093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt</a>. Zwar seien Grundrechte in beruflicher und infomatorischer Hinsicht betroffen, wenn Computer herangezogen werden. Dies sei aber gerechtfertigt durch die &#8211; verfassungsmäßig manifestierte &#8211; Gebührenfinanzierungsfunktion. Das Grundrecht auf Gleichbehandlung sei daher nicht verletzt. Inwieweit nunmehr Verfassungsbeschwerden geplant sind und durchgeführt werden, ist nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass das Verfassungsgericht nicht eher entscheidet, bevor der Gesetzgeber die Gebühren für Runkfunk sowieso vollständig neu geordnet hat &#8211; so dass es auf diese Entscheidung maßgeblich und zukunftsorientiert nicht mehr ankommen dürfte.</p>
<p>(via <a href="http://www.sokolowski.org/blog/sonstiges/doch-gez-rundfunkgebuhrenpflicht-fur-internetfahige-pc/4176/">RA Sokolowski</a>)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/10/27/gez-auch-fur-internetfahige-computer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>iPad unter RA Micro 2</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/30/ipad-unter-ra-micro-2/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/30/ipad-unter-ra-micro-2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 09:13:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[E-Akte]]></category>
		<category><![CDATA[iPad]]></category>
		<category><![CDATA[ra e lexbank]]></category>
		<category><![CDATA[RA Micro]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=517</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem ich gestern meine ersten &#8211; verhaltenen &#8211; Eindrücke über die Anbindung von iPad an RA Micro hier geschrieben hatte, darf ich nunmehr meine Eindrücke ein wenig präzisieren. Auf die obigen drei Bilder darf ich insoweit hinweisen, die 1. die Übersicht über die Berechnungsprogramme, 2. Übersicht über die E-Akten am iPad und 3. eine E-Akte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<a href='http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/30/ipad-unter-ra-micro-2/img_0002/' title='IMG_0002'><img width="150" height="150" src="http://www.rosskopf-langhans.de/wp-content/uploads/2010/06/IMG_0002-150x150.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="IMG_0002" title="IMG_0002" /></a>
<a href='http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/30/ipad-unter-ra-micro-2/img_0003/' title='IMG_0003'><img width="150" height="150" src="http://www.rosskopf-langhans.de/wp-content/uploads/2010/06/IMG_0003-150x150.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="IMG_0003" title="IMG_0003" /></a>
<a href='http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/30/ipad-unter-ra-micro-2/img_0004/' title='IMG_0004'><img width="150" height="150" src="http://www.rosskopf-langhans.de/wp-content/uploads/2010/06/IMG_0004-150x150.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="IMG_0004" title="IMG_0004" /></a>

<p>Nachdem ich gestern meine ersten &#8211; verhaltenen &#8211; Eindrücke über die Anbindung von iPad an RA Micro hier geschrieben hatte, darf ich nunmehr meine Eindrücke ein wenig präzisieren. Auf die obigen drei Bilder darf ich insoweit hinweisen, die 1. die Übersicht über die Berechnungsprogramme, 2. Übersicht über die E-Akten am iPad und 3. eine E-Akte am iPad wiedergeben.<br />
Die Grafische Gestaltung lehnt sich insoweit an ibooks an und gefällt. An den Berechnungsprogrammen gefällt mir sehr, dass ich damit alles wichtige immer vor Ort dabei haben kann. Die Bedienung ist eine Spur zu sehr an die Bedienung mit Maus angelehnt (kleine Felder zum Anklicken für Eingaben bei großem vorhandenem Daumen <img src='http://www.rosskopf-langhans.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  ), letztlich überwiegen aber die Vorzüge der (kostenlosen) immer- und überall Verfügbarkeit von Berechnungen.</p>
<p>Die E-Akte ist für mich das Herzstück von ra e lexbank: Immer und überall eine digitale Akte schnell und einfach bei der Hand haben.<br />
Die Anordnung im iPad ist dabei innerhalb einer E-Akte chronologisch: Von rechts nach links und von oben nach unten. Horizontal angeordnet sind daher einzelne unterschiedliche Schreiben, vertikal angeordnet einzelne zusammengehörige Schreiben. Mit einem Fingerwisch nach unten scrolle ich also durch ein Dokument, während ich mit einem Fingerwisch nach rechts zum chronologisch nächsten Dokument scrolle. Das finde ich sehr schön gelöst. Am Bild oben sieht man dann noch das &#8220;Inhaltsverzeichnis&#8221;, mit dem ich schnell von einem zum anderen Schreiben innerhalb derselben Akte wechseln kann. Auch diese Funktion ist praktisch, benötigt aber letztlich eine präzise Verschlagwortung/Namensvergabe beim Scanvorgang.</p>
<p>Ein paar Mängel hat die E-Akte aber doch noch: Der Bildaufbau der PDF-Dokumente ist ein wenig langsam. Markierungsmöglichkeiten fehlen vollständig. Hier würde ich mir mehr Funktionalität, angelehnt an das hervorragende iAnnote, wünschen: Unterstreichungen und Kommentare sowie Bookmarks sind für den sinnvollen Einsatz im gerichtlichen Verfahren meiner Meinung nach unverzichtbar und sollten nachgeliefert werden. Ich werde diese Anregung einfach mal an RA Micro weitergeben, letztlich würde mir ein einfaches Zusammenspiel mit iAnnote auch ausreichen.</p>
<p>Der Sync-Vorgang geht einfach aus der DMS-Archiv heraus und dann via iTunes (wobei bei mir noch das Syncen des Outlook Kalenders klemmt, das scheint aber ein iTunes Problem zu sein.</p>
<p>RA Micro bietet dann noch Recherchemöglichkeiten an wie Adress- oder Creditreformanfragen.</p>
<p>Nachdem ich das iPad (den iPad?) aber hauptsächlich als E-Akten-Lesegerät sehe, werde ich diese Funktionen weniger oft benötigen.</p>
<p>Mehr dann demnächst.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/30/ipad-unter-ra-micro-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>iPad unter RA Micro</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/29/ipad-unter-ra-micro/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/29/ipad-unter-ra-micro/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 06:48:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[E-Akte]]></category>
		<category><![CDATA[iPad]]></category>
		<category><![CDATA[ra e lexbank]]></category>
		<category><![CDATA[RA Micro]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=514</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem die Kollegen Ferner und Sauerborn bereits über den Einsatz eines iPads in ihren Kanzleien als eAkten Lesegerät und Hilfsmittel berichtet haben, konnte ich meine Finger ebenfalls nicht mehr ruhig halten und musste zugreifen. Eigentlich hatte ich mich ja darauf eingestellt, bis zur angekündigten iPad Unterstützung durch Jurasoft mit Behelfslösungen auskommen zu müssen &#8211; doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/06/arbeiten-mit-dem-ipad/">Kollegen Ferner</a> und <a href="http://www.sauerborn.de/component/content/article/3-kurzmeldungen/240-special-das-ipad-in-der-anwaltskanzlei.html">Sauerborn </a> bereits über den Einsatz eines iPads in ihren Kanzleien als eAkten Lesegerät und Hilfsmittel berichtet haben, konnte ich meine Finger ebenfalls nicht mehr ruhig halten und musste zugreifen. </p>
<p>Eigentlich hatte ich mich ja darauf eingestellt, bis zur angekündigten iPad Unterstützung durch Jurasoft mit Behelfslösungen auskommen zu müssen &#8211; doch weit gefehlt. &#8220;ra e lexbank&#8221; ist im iTunes Store erhältlich und bietet die Möglichkeit der einfachen und schnellen Synchronisierung der eAkte auf das iPad. Und das ganze funktioniert auch recht passable. Es fehlen leider noch Möglichkeiten, Lesezeichen und Kommentare in den PDF-Dateien zu hinterlegen, was z.B. in iAnnote viel besser geregelt ist, so dass ich vielleicht doch noch eine auf meinen Bedarf zugeschnittene Behelfslösung basteln werde. Aber der einfache Abgleich von Daten ist bisher ganz angenehm. </p>
<p>Dass die kostenlose ra e lexbank App noch verschiedene Gesetzestexte hinterlegt hat, verstärkt den guten Eindruck nur. Gleichwohl habe ich mich noch nicht entschieden, ob ich lieber auf Gesetze im Internet oder eben Lexbank zurückgreife. </p>
<p>Mehr und dezidierteres gibt es, wenn ich mehr Zeit mit dem iPad verbringen durfte.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/29/ipad-unter-ra-micro/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>eBay: Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung über normalen Useraccount</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/04/12/ebay-verkauf-unter-ausschluss-der-gewahrleistung-uber-normalen-useraccount/</link>
		<comments>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/04/12/ebay-verkauf-unter-ausschluss-der-gewahrleistung-uber-normalen-useraccount/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Apr 2010 05:40:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rosskopf-langhans.de/?p=475</guid>
		<description><![CDATA[Ein Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung über eBay an Gewerbetreibende kann dann unterlauter sein, wenn weder eine Benutzerkennung verwendet wird, die ausschließlich den Verkauf an Gewerbetreibende ermöglicht, noch unzweideutig in der Auktion auf diesen Umstand hingewiesen wird. Darauf, dass der Verwender nur an Gewerbetreibende tatsächlich verkauft haben will, kommt es nicht an. (BGH, Entscheidung vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung über eBay an Gewerbetreibende kann dann unterlauter sein, wenn weder eine Benutzerkennung verwendet wird, die ausschließlich den Verkauf an Gewerbetreibende ermöglicht, noch unzweideutig in der Auktion auf diesen Umstand hingewiesen wird. Darauf, dass der Verwender nur an Gewerbetreibende tatsächlich verkauft haben will, kommt es nicht an.</p>
<p>(<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0071/10">BGH, Entscheidung vom 31.03.2010, I ZR 34/08</a>)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/04/12/ebay-verkauf-unter-ausschluss-der-gewahrleistung-uber-normalen-useraccount/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

