Auf den Trichter gekommen ist dabei der Justizminister Schleswig Holsteins. Begründet wird das Ansinnen mit gestiegenen Kosten. Soweit, so gut. Was aber dann ausgeführt wird, erschreckt mich. Es sind nicht allgemeine Kosten einer Klage (Richter, Verwaltungsbeamte), die zu dieser Begründung herangeführt werden, sondern Kosten für Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Pflichtverteidigungen, Insolvenzverfahren oder Auslagen für Zeugen und Experten. [...]
beck-blog weist eben auf die BR-Drucksache hin, in der die hier angesprochene Verschlechterungswünsche des Bundesrates bezüglich der Prozesskostenhilfe konkretisiert sind: Danach soll insbesondere ein Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Vorteil durch den Streitgegenstand und den Kosten des Prozesses auf der einen Seite relevant sein (kein Kleingeld mehr aus PKH-Klagen?), zum anderen auch die Durchsetzbarkeit des Titels relevant [...]
Auf zwei interessante Initiativen des Bundesrates weißt die Rechtslupe hin: Die Bundesländer wollen zum einen den Zugang zur Prozesskostenhilfe erschweren. Es soll überhaupt schwerer werden, PKH zu bekommen, eine Klage soll schneller mutwillig werden bzw. der Richter leichter PKH ablehnen können mit diesen Argumenten. Zudem soll eine erhöhte Selbstbeteiligung (eigentlich Eigenbeteiligung, aber ich mag den [...]
Dies hat das BSG in seiner Entscheidung vom 21.12.2009, Az. B 14 AS 63/08 R, entschieden. Danach reicht es für die Entkräftung des Beweises der Richtigkeit des Empfangsbekenntnisses nicht aus, dass zwischen Posteingang und Unterschrift unter das Empfangsbekenntnis 2 Tage vergangen sind. Die Beweiswirkung müsste hierfür vollständig entkräftet werden, hierfür muss jede Möglichkeit der Richtigkeit [...]
