§1626a BGB verfassungswidrig, soweit der Vater keine Möglichkeit der Überprüfung am Kindswohl hat

Das Bundesverfassungsgericht hat heute §1626a BGB für verfassungswidrig am Maßstab des Art. 6 GG erklärt. Zwar ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die alleinige elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter bei unverheirateten Paaren bleibt und nicht zusammen mit der Vaterschafstanerkennung in gemeinsame Sorge übergeht. Verfassungswidrig ist es aber, generell den Kindsvater hinter die Kindsmutter [...]

2,4% aller Verfassungsbeschwerden seit 1951 erfolgreich

Das ergibt sich aus der Jahresstatistik des Bundesverfassungsgerichtes 2009. Wer nunmehr meint, dass Verfassungsbeschwerden daher beinahe aussichtslos sind, dürfte irren: Das Problem ist nach wie vor die Masse an Verfahren, die das Verfassungsgericht beinahe nicht bewältigen kann und daher zwingend darauf angewiesen ist, nur extreme Fälle von Unrecht zu entscheiden. Bedenkt man, dass 69,4% aller [...]

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