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	<title>Ihr Anwalt in Donauwörth &#124; Dr. Roßkopf &#38; Langhans &#187; Verkehrsrecht</title>
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	<description>Anwaltskanzlei Dr. Roßkopf &#38; Langhans, Donauwörth</description>
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		<title>Nutzungsausfall Fahrrad</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 14:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsausfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Herbstzeit ist da, mit ihr Nebel und frühe Dunkelheit. Gerade Fahrradfahrer unterliegen hierbei einem erhöhten Unfallrisiko. Wird bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Fahrrad beschädigt, kann auch hier, ähnlich dem KFZ-Unfall, Nutzungsausfall verlangt werden. Das Landgericht Lübeck hat eine entsprechende Entscheidung des AG Ratzeburg bestätigt (LG Lübeck, (Urteil vom 08.07.2011, Az. 1 S 16/11). Handelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Herbstzeit ist da, mit ihr Nebel und frühe Dunkelheit. Gerade Fahrradfahrer unterliegen hierbei einem erhöhten Unfallrisiko. Wird bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Fahrrad beschädigt, kann auch hier, ähnlich dem KFZ-Unfall, Nutzungsausfall verlangt werden. Das Landgericht Lübeck hat eine entsprechende Entscheidung des AG Ratzeburg bestätigt (LG Lübeck, (Urteil vom 08.07.2011, Az. 1 S 16/11). Handelt es sich um ein regelmäßig genutztes Fahrrad, dann ist dieses im Ausfallzeitpunkt einem Automobil quasi gleichgestellt. Leider kann wegen der Einzelfallermittlung der Tagessatz von 5,60 € nicht generalisiert werden.</p>
<p><a href="http://ra-frese.de/2011/09/30/nutzungsausfall-fuer-fahrrad/">(via RA Frese) </a></p>
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		<title>Kein Rücktritt vom Vertrag bei geringfügigem Mangel (1% des Kaufpreises)</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 12:12:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.6.2011, Aktenzeichen VIII ZR 202/10, entschieden, dass ein Rücktritt vom Vertrag bei geringfügigen Mängeln unabhängig von der Anzahl der Vor-Reparaturversuche ausgeschlossen ist, wenn der Mangel grundsätzlich behebbar war und dessen Beseitigungskosten nur max. 1 % des Kaufpreises ausmacht. Der Bundesgerichtshof stellt hierbei auf §323 Abs. 5 S. 2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2011&#038;Sort=3&#038;nr=56707&#038;pos=3&#038;anz=119">seiner Entscheidung vom 29.6.2011, Aktenzeichen VIII ZR 202/10, entschieden</a>, dass ein Rücktritt vom Vertrag bei geringfügigen Mängeln unabhängig von der Anzahl der Vor-Reparaturversuche ausgeschlossen ist, wenn der Mangel grundsätzlich behebbar war und dessen Beseitigungskosten nur max. 1 % des Kaufpreises ausmacht. Der Bundesgerichtshof stellt hierbei auf §323 Abs. 5 S. 2 BGB ab. Danach ist bei einer unerheblichen Pflichtverletzung ein Rücktritt ausgeschlossen. Dieses &#8220;unerheblich&#8221; liegt nach Bundesgerichtshof zumindest bei nur einprozentigen Reparaturkosten vor auch wenn das streitgegenständliche Fahrzeug ein Luxusfahrzeug ist</p>
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		<title>MPU und kein Geld &#8211; Fahrerlaubnisbehörde muss dies berücksichtigen</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 05:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Wiedererteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kollege Melchior verweist auf eine interessante Entscheidung des VG Ansbach für finanzschwache Personen: Aus der bloßen finanziellen Unfähigkeit, eine MPU zu bezahlen und daher Nichtbeibringung eines Gutachtens kann auf eine mangelnde Fahreignung nicht geschlossen werden. Die Behörde muss stattdessen Möglichkeiten der Finanzierung prüfen und eine solche ermöglichen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hat bei der Abwägung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://ra-melchior.blog.de/2010/09/07/kohle-mpu-9335035/">Der Kollege Melchior verweist</a> auf eine interessante Entscheidung des VG Ansbach für finanzschwache Personen: Aus der bloßen finanziellen Unfähigkeit, eine MPU zu bezahlen und daher Nichtbeibringung eines Gutachtens kann auf eine mangelnde Fahreignung <strong>nicht</strong> geschlossen werden. Die Behörde muss stattdessen Möglichkeiten der Finanzierung prüfen und eine solche ermöglichen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hat bei der Abwägung zwischen Verkehrssicherheit einerseits sowie der Nichtfinanzierung andererseits berücksichtigt zu werden.</p>
<p>Ich fürchte, dass diese Entscheidung nur zu einem geänderten Baustein führen wird. Erfahrungsgemäß ist das Hauptproblem bei Verwaltungsentscheidungen im Führerscheinrecht immer, dass dort bei den Abwägungen eigentlich nur die eigenen Argumente der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden. &#8220;Verhältnismäßigkeit&#8221; oder ein Blick über den Tellerrand der eigenen Ansichten fehlt. Was nicht heißen soll, jeder sollte seinen Führerschein problemlos wiedererlangen. Es heißt aber, dass jeder eine Chance auf überlegte Bearbeitung seines Falles hat unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten. Insoweit ist die Entscheidung des VG Ansbach begrüßenswert, aber auch nichts wirklich neues.</p>
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		<title>Bußgeldgrundlage bei Sommerreifen im Winter verfassungswidrig?</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/30/busgeldgrundlage-bei-sommerreifen-im-winter-verfassungswidrig/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 12:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sommerreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Frage hat das OLG Oldenburg laut Schadensfixblog in den Raum geworfen. Denn &#8211; so das OLG überzeugend &#8211; es sei aus der Formulierung des Gesetzes nicht erkennbar, welche Reifen wann unter welchen Voraussetzungen ungeeignet seien, womit die Norm unbestimmt sei und damit verfassungswidrig. Da insoweit keine konkrete Winterreifenpflicht bestünde und technisch manche Winterreifen einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage hat das OLG Oldenburg <a href="http://www.schadenfixblog.de/kein-busgeld-bei-sommerreifen-im-winter/">laut Schadensfixblog</a> in den Raum geworfen. Denn &#8211; so das OLG überzeugend &#8211; es sei aus der Formulierung des Gesetzes nicht erkennbar, welche Reifen wann unter welchen Voraussetzungen ungeeignet seien, womit die Norm unbestimmt sei und damit verfassungswidrig. Da insoweit keine konkrete Winterreifenpflicht bestünde und technisch manche Winterreifen einen längeren Bremsweg als manche Sommerreifen hätten, wäre unklar, wann der Gesetzgeber welches Verhalten unter Strafe stellen würde.</p>
<p>Die Entscheidung überzeugt in ihrer Begründnung, auch wenn ein fatales Signal von dieser ausgehen kann. Explicit wird nicht der Sommerreifen im Winter geschützt, nur die Bußgeldnorm in ihrer schriftlichen Fassung kritisiert.</p>
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		<title>Führerschein bald nur noch 15 Jahre gültig</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/26/fuhrerschein-bald-nur-noch-15-jahre-gultig/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 08:21:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnisrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; schreibt Spiegel Online unter Berufung auf eine Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Umgesetzt werden soll damit eine EU Richtlinie, um die Aktualität der Daten und einen technisch einheitlichen Sicherheitsstandard der Dokumente zu gewährleisten, medizinische Tests oder neue Prüfungen soll es nicht geben. Mir persönlich fehlt immer der Glaube, dass da nicht noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,713825,00.html">schreibt Spiegel Online</a> unter Berufung auf eine Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Umgesetzt werden soll damit eine EU Richtlinie, um die Aktualität der Daten und einen technisch einheitlichen Sicherheitsstandard der Dokumente zu gewährleisten, medizinische Tests oder neue Prüfungen soll es nicht geben.</p>
<p>Mir persönlich fehlt immer der Glaube, dass da nicht noch was nachkommt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Strafrechtliches Beweisverwertungsverbot tangiert die Fahrerlaubnisbehörde nicht</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/26/strafrechtliches-beweisverwertungsverbot-tangiert-die-fahrerlaubnisbehorde-nicht/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 05:42:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amphetamine]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; das hat der VGH Baden-Würtemberg entschieden, wobei er es offen lässt, ob ein solcher Verstoß gegen den Richtervorbehalt überhaupt vorliegt. Denn letztlich sei dieser Verstoß der Fahrerlaubnisbehörde anzulasten, zudem sei das Interesse der Allgemeinheit am sicheren Straßenverkehr höher einzuschätzen. Mir selber kommt hier eher in den Kopf, dass hier eine doppelte Bestrafung vorliegt. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; das <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/24/vgh-baden-wuerttemberg-strafprozessuales-verwertungsverbot-im-verwaltungsverfahren/">hat der VGH Baden-Würtemberg entschieden</a>, wobei er es offen lässt, ob ein solcher Verstoß gegen den Richtervorbehalt überhaupt vorliegt. Denn letztlich sei dieser Verstoß der Fahrerlaubnisbehörde anzulasten, zudem sei das Interesse der Allgemeinheit am sicheren Straßenverkehr höher einzuschätzen.</p>
<p>Mir selber kommt hier eher in den Kopf, dass hier eine doppelte Bestrafung vorliegt. Was wir im strafrechtlichen Verfahren als Strafe nicht durchsetzen können, machen wir dann eben auf dem Verwaltungswege. Auch wenn sicherer Straßenverkehr ein heres Gut ist, sollte dieser nicht auf dem Altar der geschlachteten Rechtsstaatlichkeit erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Videoabstandsmessungen sind Verdachtsabhängig</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/25/videoabstandsmessungen-sind-verdachtsabhangig/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 07:30:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessungen]]></category>
		<category><![CDATA[informationelle Selbstbestimmung]]></category>

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		<description><![CDATA[sagt das OLG Bamberg und verwirft deshalb eine entsprechende Rechtsbeschwerde. Ausgangslage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009, Az. 2 BvR 941/08. Die dortige entscheidende Passage lautet Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>sagt das OLG Bamberg und <a href="https://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-bamberg-beschl-v-15102009-2-ss-owi-116909/">verwirft deshalb eine entsprechende Rechtsbeschwerde</a>.</p>
<p>Ausgangslage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009, <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html">Az. 2 BvR 941/08</a>. Die dortige entscheidende Passage lautet</p>
<blockquote><p>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 <43 f.>; 120, 378 <401 ff.>; BVerfGK 10, 330 <337>). Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 <44 ff.>; 100, 313 <359 f.>; BVerfGK 10, 330 <337 f.>).</p></blockquote>
<p>Fraglich ist also, ob § 100h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG<br />
eine solche Rechtsgrundlage sein kann, um den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen. <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2009/11/videomessung-antwort-aus-bamberg/">Burhoff meint eher nicht</a>, weil §100 h StPO für andere Fälle gemacht sei. Dem schließe ich mich an, denn die Überschrift zum 8. Abschnitt lautet: <em>8. Abschnitt &#8211; Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 &#8211; 111p)</em>. Von Verkehrsüberwachung keine Rede&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bist auch Du ein echter Verkehrsanwalt?</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/04/28/bist-auch-du-ein-echter-verkehrsanwalt/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 12:50:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[10 Punkte zur Selbstprüfung bei der Kollegin Braun. Mein Favorit: 1. Vor jedem Rückwärtseinparken in eine Parklücke steigst du aus deinem Auto und suchst dir einen Einweiser.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://rainbraun.blogspot.com/2010/04/10-dinge-denen-du-merkst-ob-du-ein.html">10 Punkte zur Selbstprüfung bei der Kollegin Braun</a>.</p>
<p>Mein Favorit:</p>
<blockquote><p>1. Vor jedem Rückwärtseinparken in eine Parklücke steigst du aus deinem Auto und suchst dir einen Einweiser.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Bei Mangel muss Käufer dem Verkäufer die Sache zur Überprüfung überlassen</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/03/18/bgh-bei-mangel-muss-kaufer-dem-verkaufer-die-sache-zur-uberprufung-uberlassen/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 06:39:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Autokauf]]></category>
		<category><![CDATA[Mangel]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbesserung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.03.2010 entschieden (Az. VIII ZR 310/08): Danach müsse sich ein Verkäufer nicht auf eine vom Käufer vorgeschlagene Form der Nachbesserung verweisen lassen, bevor er die Sache und den Mangel begutachten konnte. Da es von der Art des Mangels und dessen Vorliegen abhängt, auf welche Form der Nacherfüllung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hat der Bundesgerichtshof<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2010&#038;Sort=3&#038;nr=51205&#038;pos=2&#038;anz=56"> in seiner Entscheidung vom 10.03.2010 entschieden (Az. VIII ZR 310/08</a>): Danach müsse sich ein Verkäufer nicht auf eine vom Käufer vorgeschlagene Form der Nachbesserung verweisen lassen, bevor er die Sache und den Mangel begutachten konnte. Da es von der Art des Mangels und dessen Vorliegen abhängt, auf welche Form der Nacherfüllung sich der Verkäufer einlässt, ist die Verknüpfung von Mangelbegutachtung und vorheriger Nachbesserungszusage unzulässig. </p>
<p>Es ist immer wieder erstaunlich, welche Fälle es bis zum Bundesgerichtshof schaffen: Dass man vor einem Rücktritt und vor dem Nacherfüllungsverlangen dem Verkäufer die Chance geben sollte, den Mangel selbst zu begutachten, scheint weniger eine juristische Frage als eine solche des gesunden Menschenverstandes zu sein.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verstoß gegen Anschnallpflicht führt nicht immer zu Mitverschulden</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/03/03/verstos-gegen-anschnallpflicht-fuhrt-nicht-immer-zu-mitverschulden/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 06:35:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Darauf weisen die Verkehrsanwaelte hin, bei denen Herr RA Langhans Mitglied ist. Was war passiert? Es kam innerorts zu einem Zusammenstoß, verursacht durch das gegnerische Fahrzeug, das bei Regenwetter mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war und die Kontrolle verlor. Die Sachverständigen hatten bei der schwerstverletzten Fahrerin, die nicht angeschnallt war, feststellen können, dass auch beim Anschnallen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darauf weisen die Verkehrsanwaelte hin, bei denen Herr <a href="http://www.mlanghans.de">RA Langhans</a> Mitglied ist. Was war passiert? Es kam innerorts zu einem Zusammenstoß, verursacht durch das gegnerische Fahrzeug, das bei Regenwetter mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war und die Kontrolle verlor.<br />
Die Sachverständigen hatten bei der schwerstverletzten Fahrerin, die nicht angeschnallt war, feststellen können, dass auch beim Anschnallen schwerste, vielleicht sogar tödliche Bauchverletzungen eingetreten wären. Folglich, so das OLG Karlsruhe, kann eine Mitverschuldensquote der Fahrerin nicht angenommen werden. Der reine Verstoß gegen die Anschnallpflicht genügt hier nicht.</p>
<p><a href="http://verkehrsanwaelte.de/presse_bei_unfall_nicht_angeschnallt_fahrerin_trifft_trotzdem_kein_mitverschulden.html">(via Verkehrsanwaelte)</a></p>
]]></content:encoded>
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