Brennengelassener Adventskranz führt nicht immer zu grober Fahrlässigkeit

… zumindest wenn planwidrig der die liebe Partnerin zum Frühstück nur wecken wollende Mann von deren Reizen so abgelenkt wird, dass er die brennenden Kerzen vergisst und quasi mit dem Feuer der Leidenschaft auch dasjenige im Esszimmer entfacht wird. Die Versicherung wird damit nicht leistungsfrei, weil eben keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so das OLG Düsseldorf [...]