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	<title>Ihr Anwalt in Donauwörth &#124; Dr. Roßkopf &#38; Langhans &#187; Verwaltungsrecht</title>
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	<description>Anwaltskanzlei Dr. Roßkopf &#38; Langhans, Donauwörth</description>
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		<title>Lernmittelfreiheit umfasst auch Kopierkosten</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 09:39:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kopierkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Lernmittelfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Schulrecht]]></category>
		<category><![CDATA[VG Dresden]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf eine entsprechende Entscheidung des VG Dresden verweisen die Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte. Nach der Interpretation des Verwaltungsgerichts Dresden ist der in der sächsischen Verfassung garantierte Begriff der Lernmittelfreiheit weit zu verstehen und nicht nur auf Schulbücher bezogen, weshalb ein Kopierkostenbeitrag unzulässig sei. Obwohl im Schulgesetz nur &#8220;notwendige Schulbücher&#8221; als lernmittelfrei definiert seien, müsse dies [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf eine entsprechende Entscheidung des VG Dresden verweisen die <a href="http://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/vg-dresden-schule-darf-kein-kopiergeld-verlangen-9564/">Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte</a>. Nach der Interpretation des Verwaltungsgerichts Dresden ist der in der sächsischen Verfassung garantierte Begriff der Lernmittelfreiheit weit zu verstehen und nicht nur auf Schulbücher bezogen, weshalb ein Kopierkostenbeitrag unzulässig sei. Obwohl im Schulgesetz nur &#8220;notwendige Schulbücher&#8221; als lernmittelfrei definiert seien, müsse dies verfassungskonform ausgelegt werden und auf Kopierkosten übertragen werden.</p>
<p>Diese Entscheidung ist insbesondere für Bayern nicht verallgemeinerungsfähig. Die bayerische Verfassung kennt eine Lernmittelfreiheit nicht, nach Art. 120 Abs. 2 BV ist &#8220;Der Unterricht an diesen Schulen &#8230; unentgeltlich.&#8221;, eine gesetzliche Regelung für Lernmittelfreiheit existiert nur für Schulbücher. Die interessante Frage, ob das Quasi-Ersetzen von Schulbüchern durch Kopien damit gesetzeswidrig im Hinblick auf die Argumentation des VG Dresden ist, scheint hierbei aber noch nicht abgeschließend geklärt.</p>
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		<title>GEZ auch für internetfähige Computer</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 12:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Computer]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
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		<description><![CDATA[Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt. Zwar seien Grundrechte in beruflicher und infomatorischer Hinsicht betroffen, wenn Computer herangezogen werden. Dies sei aber gerechtfertigt durch die &#8211; verfassungsmäßig manifestierte &#8211; Gebührenfinanzierungsfunktion. Das Grundrecht auf Gleichbehandlung sei daher nicht verletzt. Inwieweit nunmehr Verfassungsbeschwerden geplant sind und durchgeführt werden, ist nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hat das <a href="http://bundesverwaltungsgericht.de/enid/4949bb45076a254074e75f0654744292,8d6f537365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333630093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt</a>. Zwar seien Grundrechte in beruflicher und infomatorischer Hinsicht betroffen, wenn Computer herangezogen werden. Dies sei aber gerechtfertigt durch die &#8211; verfassungsmäßig manifestierte &#8211; Gebührenfinanzierungsfunktion. Das Grundrecht auf Gleichbehandlung sei daher nicht verletzt. Inwieweit nunmehr Verfassungsbeschwerden geplant sind und durchgeführt werden, ist nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass das Verfassungsgericht nicht eher entscheidet, bevor der Gesetzgeber die Gebühren für Runkfunk sowieso vollständig neu geordnet hat &#8211; so dass es auf diese Entscheidung maßgeblich und zukunftsorientiert nicht mehr ankommen dürfte.</p>
<p>(via <a href="http://www.sokolowski.org/blog/sonstiges/doch-gez-rundfunkgebuhrenpflicht-fur-internetfahige-pc/4176/">RA Sokolowski</a>)</p>
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		<title>MPU und kein Geld &#8211; Fahrerlaubnisbehörde muss dies berücksichtigen</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/09/08/mpu-und-kein-geld-fahrerlaubnisbehorde-muss-dies-berucksichtigen/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 05:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Wiedererteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kollege Melchior verweist auf eine interessante Entscheidung des VG Ansbach für finanzschwache Personen: Aus der bloßen finanziellen Unfähigkeit, eine MPU zu bezahlen und daher Nichtbeibringung eines Gutachtens kann auf eine mangelnde Fahreignung nicht geschlossen werden. Die Behörde muss stattdessen Möglichkeiten der Finanzierung prüfen und eine solche ermöglichen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hat bei der Abwägung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://ra-melchior.blog.de/2010/09/07/kohle-mpu-9335035/">Der Kollege Melchior verweist</a> auf eine interessante Entscheidung des VG Ansbach für finanzschwache Personen: Aus der bloßen finanziellen Unfähigkeit, eine MPU zu bezahlen und daher Nichtbeibringung eines Gutachtens kann auf eine mangelnde Fahreignung <strong>nicht</strong> geschlossen werden. Die Behörde muss stattdessen Möglichkeiten der Finanzierung prüfen und eine solche ermöglichen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hat bei der Abwägung zwischen Verkehrssicherheit einerseits sowie der Nichtfinanzierung andererseits berücksichtigt zu werden.</p>
<p>Ich fürchte, dass diese Entscheidung nur zu einem geänderten Baustein führen wird. Erfahrungsgemäß ist das Hauptproblem bei Verwaltungsentscheidungen im Führerscheinrecht immer, dass dort bei den Abwägungen eigentlich nur die eigenen Argumente der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden. &#8220;Verhältnismäßigkeit&#8221; oder ein Blick über den Tellerrand der eigenen Ansichten fehlt. Was nicht heißen soll, jeder sollte seinen Führerschein problemlos wiedererlangen. Es heißt aber, dass jeder eine Chance auf überlegte Bearbeitung seines Falles hat unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten. Insoweit ist die Entscheidung des VG Ansbach begrüßenswert, aber auch nichts wirklich neues.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Was hat das Bundesverwaltungsgericht mit Schlecker zu schaffen?</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/09/07/was-hat-das-bundesverwaltungsgericht-mit-schlecker-zu-schaffen/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 06:31:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast nichts außer einem Internet-Diensteanbieter. Zumindest teilen beide keine Sicherheitslücken, wie man dieser Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen kann. Wieviele wohl besorgt da angerufen haben&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast nichts außer einem Internet-Diensteanbieter.<br />
Zumindest teilen beide keine Sicherheitslücken, <a href="http://bundesverwaltungsgericht.de/enid/72fa173e5101cff493ad306f62fb7d6a,d13b0e7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133323636093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">wie man dieser Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen kann.</a></p>
<p>Wieviele wohl besorgt da angerufen haben&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Führerschein bald nur noch 15 Jahre gültig</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 08:21:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnisrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; schreibt Spiegel Online unter Berufung auf eine Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Umgesetzt werden soll damit eine EU Richtlinie, um die Aktualität der Daten und einen technisch einheitlichen Sicherheitsstandard der Dokumente zu gewährleisten, medizinische Tests oder neue Prüfungen soll es nicht geben. Mir persönlich fehlt immer der Glaube, dass da nicht noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,713825,00.html">schreibt Spiegel Online</a> unter Berufung auf eine Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Umgesetzt werden soll damit eine EU Richtlinie, um die Aktualität der Daten und einen technisch einheitlichen Sicherheitsstandard der Dokumente zu gewährleisten, medizinische Tests oder neue Prüfungen soll es nicht geben.</p>
<p>Mir persönlich fehlt immer der Glaube, dass da nicht noch was nachkommt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Strafrechtliches Beweisverwertungsverbot tangiert die Fahrerlaubnisbehörde nicht</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 05:42:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; das hat der VGH Baden-Würtemberg entschieden, wobei er es offen lässt, ob ein solcher Verstoß gegen den Richtervorbehalt überhaupt vorliegt. Denn letztlich sei dieser Verstoß der Fahrerlaubnisbehörde anzulasten, zudem sei das Interesse der Allgemeinheit am sicheren Straßenverkehr höher einzuschätzen. Mir selber kommt hier eher in den Kopf, dass hier eine doppelte Bestrafung vorliegt. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; das <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/24/vgh-baden-wuerttemberg-strafprozessuales-verwertungsverbot-im-verwaltungsverfahren/">hat der VGH Baden-Würtemberg entschieden</a>, wobei er es offen lässt, ob ein solcher Verstoß gegen den Richtervorbehalt überhaupt vorliegt. Denn letztlich sei dieser Verstoß der Fahrerlaubnisbehörde anzulasten, zudem sei das Interesse der Allgemeinheit am sicheren Straßenverkehr höher einzuschätzen.</p>
<p>Mir selber kommt hier eher in den Kopf, dass hier eine doppelte Bestrafung vorliegt. Was wir im strafrechtlichen Verfahren als Strafe nicht durchsetzen können, machen wir dann eben auf dem Verwaltungswege. Auch wenn sicherer Straßenverkehr ein heres Gut ist, sollte dieser nicht auf dem Altar der geschlachteten Rechtsstaatlichkeit erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab heute: P-Konto möglich</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/07/01/ab-heute-p-konto-moglich/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 09:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[P-Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsfrei]]></category>

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		<description><![CDATA[Was genau ein P-Konto ist, lesen Sie hier und hier veröffentlicht. Wie Banken das P-Konto umgehen, habe ich hier berichtet. Ab heute nun ist alles graue Theorie, was bisher geschah. Ab heute gibt es P-Konten wirklich (und damit auch die angesprochenen Probleme, Pfändungserleicherungen aus Schuldnersicht und Pfändungserschwernisse aus Gläubigersicht). Update: Stuttgart Inkasso weist auf eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was genau ein P-Konto ist, lesen Sie <a href="http://www.rosskopf-langhans.de/2009/11/27/p-konto-ab-01-07-2010-gesetz-zur-kontopfandungsreform-veroffentlicht/">hier</a> und <a href="http://www.rosskopf-langhans.de/2010/02/09/das-pfandungsschutzkonto-p-konto-ab-01-07-2010/">hier</a> veröffentlicht. Wie Banken das P-Konto umgehen, habe ich <a href="http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/21/das-bose-p-konto-oder-wie-banken-versuchen-den-kunden-schnell-noch-loszuwerden/">hier</a> berichtet. Ab heute nun ist alles graue Theorie, was bisher geschah. Ab heute gibt es P-Konten wirklich (und damit auch die angesprochenen Probleme, Pfändungserleicherungen aus Schuldnersicht und Pfändungserschwernisse aus Gläubigersicht).</p>
<p><a href="http://www.stuttgart-inkasso.de/2010/07/01/das-bmj-erklart-das-neue-p-konto/">Update: Stuttgart Inkasso weist auf eine Erklärbär-Version des BMJ hin</a></p>
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		</item>
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		<title>Heimvertrag endet &#8211; bei Pflegeleistungen &#8211; mit dem Sterbetag</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/06/05/heimvertrag-endet-bei-pflegeleistungen-mit-dem-sterbetag/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 08:13:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das hat das Bundesverwaltungsgericht klarstellend entschieden. Denn das Pflegeversicherungsrecht enthält insoweit speziellere Regeln, die eine allgemeine Möglichkeit im Heimgesetz unanwendbar werden lassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hat das <a href="http://bundesverwaltungsgericht.de/enid/966ce75d276b0d266ccd25e08fb661b8,7458157365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133303734093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">Bundesverwaltungsgericht klarstellend entschieden</a>. Denn das Pflegeversicherungsrecht enthält insoweit speziellere Regeln, die eine allgemeine Möglichkeit im Heimgesetz unanwendbar werden lassen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zeckenbiss kann Dienstunfall bei Beamten sein</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 05:23:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Zeckenbiss]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; für den Fall, dass hinreichend genau der Tag des Zeckenbisses bestimmbar ist und der Anlass des Aufenthalts im Lebensraum von Zecken dem dienstlichen Bereich eindeutig zuzuordnen ist. Eine Lehrerin hatte geklagt, die mit ihrer Klasse auf einem Bauernhof unterwegs war und die Kinder auch im Umland beaufsichtigen musste. (BVerwG 2 C 81.08)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; für den Fall, dass hinreichend genau der Tag des Zeckenbisses bestimmbar ist und der Anlass des Aufenthalts im Lebensraum von Zecken dem dienstlichen Bereich eindeutig zuzuordnen ist. Eine Lehrerin hatte geklagt, die mit ihrer Klasse auf einem Bauernhof unterwegs war und die Kinder auch im Umland beaufsichtigen musste.</p>
<p>(<a href="http://bundesverwaltungsgericht.de/enid/01e48510938c61d7da79a689bbd44596,68bca17365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093132383838093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">BVerwG 2 C 81.08</a>)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>2,4% aller Verfassungsbeschwerden seit 1951 erfolgreich</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/03/13/24-aller-verfassungsbeschwerden-seit-1951-erfolgreich/</link>
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		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 13:28:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das ergibt sich aus der Jahresstatistik des Bundesverfassungsgerichtes 2009. Wer nunmehr meint, dass Verfassungsbeschwerden daher beinahe aussichtslos sind, dürfte irren: Das Problem ist nach wie vor die Masse an Verfahren, die das Verfassungsgericht beinahe nicht bewältigen kann und daher zwingend darauf angewiesen ist, nur extreme Fälle von Unrecht zu entscheiden. Bedenkt man, dass 69,4% aller [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ergibt sich aus der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2009/A-I-1.html">Jahresstatistik des Bundesverfassungsgerichtes 2009</a>. Wer nunmehr meint, dass Verfassungsbeschwerden daher beinahe aussichtslos sind, dürfte irren: Das Problem ist nach wie vor die Masse an Verfahren, die das Verfassungsgericht beinahe nicht bewältigen kann und daher zwingend darauf angewiesen ist, nur extreme Fälle von Unrecht zu entscheiden. Bedenkt man, dass <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2009/A-IV-3.html">69,4% aller Verfahren innerhalb eines Jahres entschieden</a> werden, bestätigt dies obige Meinung. <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2009/A-VIII-2.html">Nur in 0,57% aller Fälle 2009</a> hat das Bundesverfassungsgericht eine Missbrauchsgebühr verhängen müssen und damit <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2009/A-VIII-1.html">seit 1951 533.526 € &#8220;verdient&#8221;</a></p>
]]></content:encoded>
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