Hersteller von Elektrogeräten können zur Rücknahme von Fremdgeräten verpflichtet werden

Mit seiner Entscheidung vom 26.11.2009 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Rücknahmepflicht von Altelektrogeräten durch den Hersteller auch bei Fremdgeräten verpflichtet werden. Auch wenn gemeinschaftsrechtlich nur nach dem Verursacherprinzip eine Verpflichtung stattfindet, erlaubt dies auch die Kostenübernahme von Fremdherstellergeräten. Grundgesetzlich seien ebenso keine Bedenken vorhanden, da der Umweltschutz insoweit vorgehe (Az. 7 C 20.08)

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