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	<title>Ihr Anwalt in Donauwörth &#124; Dr. Roßkopf &#38; Langhans &#124; Anwaltskanzlei</title>
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	<description>Anwaltskanzlei Dr. Roßkopf &#38; Langhans, Donauwörth</description>
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		<title>Was hat das Bundesverwaltungsgericht mit Schlecker zu schaffen?</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/09/07/was-hat-das-bundesverwaltungsgericht-mit-schlecker-zu-schaffen/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 06:31:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast nichts außer einem Internet-Diensteanbieter. Zumindest teilen beide keine Sicherheitslücken, wie man dieser Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen kann. Wieviele wohl besorgt da angerufen haben&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast nichts außer einem Internet-Diensteanbieter.<br />
Zumindest teilen beide keine Sicherheitslücken, <a href="http://bundesverwaltungsgericht.de/enid/72fa173e5101cff493ad306f62fb7d6a,d13b0e7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133323636093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">wie man dieser Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen kann.</a></p>
<p>Wieviele wohl besorgt da angerufen haben&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vernissage zur Ausstellung von Frank Leberle</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/09/06/vernissage-zur-ausstellung-von-frank-leberle/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 05:47:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Samstag, den 04.09.2010 fand die Vernissage zur Ausstellung von Frank Leberle in unseren Kanzleiräumen statt, zu der wir eine Vielzahl an Freunden und Förderern des Künstlers, aber auch Angehörige von Politik und Wirtschaft in unseren Kanzleiräumen begrüssen konnten. Eine Nachschau können Sie in den nächsten Tagen in der lokalen Presse sehen. Weitere Infos auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag, den 04.09.2010 fand die Vernissage zur Ausstellung von <a href="http://www.kunst-und-kanzlei.de/ausstellungen/ausstellung-frank-leberle-ab-04-09-2010/der-kunstler/">Frank Leberle</a> in unseren Kanzleiräumen statt, zu der wir eine Vielzahl an Freunden und Förderern des Künstlers, aber auch Angehörige von Politik und Wirtschaft in unseren Kanzleiräumen begrüssen konnten. Eine Nachschau können Sie in den nächsten Tagen in der lokalen Presse sehen. Weitere Infos auf der Seite <a href="http://www.kunst-und-kanzlei.de">kunst-und-kanzlei.de.</a></p>
<p>Die Ausstellung ist damit offiziell eröffnet, wir freuen uns über Ihren Besuch z.B. am Sonntag, den 12.09.2010 10 bis 1800 Uhr.</p>
<p>Die Werkliste zur Ausstellung<a href="http://www.kunst-und-kanzlei.de/ausstellungen/ausstellung-frank-leberle-ab-04-09-2010/die-ausstellung/"> ist ebenfalls nun online</a>.</p>
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		<title>Falsche Kündigungsfrist führt nicht zu verlängerter Kündigungsklagenfrist</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 12:19:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8230; das hat das Bundesarbeitsgericht am 01.09.2010 (5 AZR 700/09) im Hinblick auch auf die Kücükdeveci-Entscheidung des EuGH bekräftigt: Selbst wenn §622 Abs. 2 S. 2 BGB unanwendbar bleibt, führt dies nicht zu einer verlängerten Kündigungsschutzklagenfrist gem. §4 Abs. 1 KSchG. Denn eine zu einem bestimmten Datum ausgesprochene Kündigung kann dann in der Regel nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; das hat <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;Datum=2010&#038;nr=14605&#038;pos=0&#038;anz=67">das Bundesarbeitsgericht am 01.09.2010 (5 AZR 700/09)</a> im Hinblick auch auf die Kücükdeveci-Entscheidung des EuGH bekräftigt: Selbst wenn §622 Abs. 2 S. 2 BGB unanwendbar bleibt, führt dies nicht zu einer verlängerten Kündigungsschutzklagenfrist gem. §4 Abs. 1 KSchG. Denn eine zu einem bestimmten Datum ausgesprochene Kündigung kann dann in der Regel nicht als zu einem anderen Datum wirksam umgedeutet werden, so dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb drei Wochen nach Zugang (und nicht nach tatsächlichem Wirksamkeitsdatum nach der Kücükdeveci-Entscheidung) zu erfolgen hat.</p>
<p>Es verleibt daher bei der kurzen, straffen 3 Wochen Klagefrist des §4 Abs. 1 KSchG. Gekündigte sollten also lieber einmal zuviel als einmal zu wenig klagen &#8211; und umso früher, desto besser. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bußgeldgrundlage bei Sommerreifen im Winter verfassungswidrig?</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 12:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sommerreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Frage hat das OLG Oldenburg laut Schadensfixblog in den Raum geworfen. Denn &#8211; so das OLG überzeugend &#8211; es sei aus der Formulierung des Gesetzes nicht erkennbar, welche Reifen wann unter welchen Voraussetzungen ungeeignet seien, womit die Norm unbestimmt sei und damit verfassungswidrig. Da insoweit keine konkrete Winterreifenpflicht bestünde und technisch manche Winterreifen einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage hat das OLG Oldenburg <a href="http://www.schadenfixblog.de/kein-busgeld-bei-sommerreifen-im-winter/">laut Schadensfixblog</a> in den Raum geworfen. Denn &#8211; so das OLG überzeugend &#8211; es sei aus der Formulierung des Gesetzes nicht erkennbar, welche Reifen wann unter welchen Voraussetzungen ungeeignet seien, womit die Norm unbestimmt sei und damit verfassungswidrig. Da insoweit keine konkrete Winterreifenpflicht bestünde und technisch manche Winterreifen einen längeren Bremsweg als manche Sommerreifen hätten, wäre unklar, wann der Gesetzgeber welches Verhalten unter Strafe stellen würde.</p>
<p>Die Entscheidung überzeugt in ihrer Begründnung, auch wenn ein fatales Signal von dieser ausgehen kann. Explicit wird nicht der Sommerreifen im Winter geschützt, nur die Bußgeldnorm in ihrer schriftlichen Fassung kritisiert.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Baumangel: Nunmehr keine Umsatzsteuer auf Schadenersatz statt Leistung</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 09:11:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[BGH]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat insoweit am 22.07.2010 entschieden (und seine bisherige Rechtsprechung geändert), dass §249 BGB auch auf Schadensersatz statt Leistung anzuwenden ist (Az. VII 176/09). Der Schaden kann danach nach Wahl des Geschädigten entweder nach Minderwert oder den Kosten einer Mangelbeseitigung (unabhängig von der tatsächlichen Beseitigung) berechnet werden. Die MwSt. ist danach nicht mehr uneingeschränkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2010&#038;Sort=3&#038;nr=53030&#038;linked=urt&#038;Blank=1&#038;file=dokument.pdf">Der Bundesgerichtshof hat insoweit am 22.07.2010 entschieden</a> (und seine bisherige Rechtsprechung geändert), dass §249 BGB auch auf Schadensersatz statt Leistung anzuwenden ist (Az. VII 176/09). Der Schaden kann danach nach Wahl des Geschädigten entweder nach Minderwert oder den Kosten einer Mangelbeseitigung (unabhängig von der tatsächlichen Beseitigung) berechnet werden. Die MwSt. ist danach nicht mehr uneingeschränkt erstattbar, wie es der BGH bisher ausgeurteilt hatte.<br />
Zwar, so der BGH, sei es richtig, dass §249 Abs. 2 BGB nicht auf Schadensersatzansprüche anwendbar sei. Gleichwohl sei das Verlangen der USt. nicht gerechtfertigt, soweit diese noch nicht angefallen ist. Der Vorleistungspflicht könne derjenige, der tatsächlich reparieren lassen möchte, entgegen, indem er einen Vorschussanspruch gem. §637 Abs. 3 BGB geltend mache.</p>
<p>Eine praktikable Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird, wie ich finde, auch wenn die tatsächliche Begründung eher dünn ist.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Nach Hartz IV: Auch die Leistungshöhe für Asylbewerber auf dem Prüfstand</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/27/nach-hartz-iv-auch-die-leistungshohe-fur-asylbewerber-auf-dem-prufstand/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:03:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Asylbewerber]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das berichtete bereits vor einiger Zeit die Rechtslupe unter Hinweis auf einen Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen. Bemängelt wird insbesondere die bloße Schätzung der Leistungshöhe, weshalb die Richter den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt haben. Natürlich sind Asylbewerberleistungen nicht mit Hartz IV zu vergleichen, zu groß sind die strukturellen Unterschiede. Das Grundproblem ist aber dasselbe: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das berichtete bereits vor einiger Zeit <a href="http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/leistungen-fuer-asylbewerber-verfassungswidrig-320555">die Rechtslupe</a> unter Hinweis auf einen Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen. Bemängelt wird insbesondere die bloße Schätzung der Leistungshöhe, weshalb die Richter den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt haben. </p>
<p>Natürlich sind Asylbewerberleistungen nicht mit Hartz IV zu vergleichen, zu groß sind die strukturellen Unterschiede. Das Grundproblem ist aber dasselbe: Darf der Gesetzgeber einfach irgendwas schätzen? Einmal hat das BVerfG bereits nein gesagt. Mal abwarten, was diesmal gesagt wird. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Führerschein bald nur noch 15 Jahre gültig</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/26/fuhrerschein-bald-nur-noch-15-jahre-gultig/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 08:21:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; schreibt Spiegel Online unter Berufung auf eine Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Umgesetzt werden soll damit eine EU Richtlinie, um die Aktualität der Daten und einen technisch einheitlichen Sicherheitsstandard der Dokumente zu gewährleisten, medizinische Tests oder neue Prüfungen soll es nicht geben. Mir persönlich fehlt immer der Glaube, dass da nicht noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,713825,00.html">schreibt Spiegel Online</a> unter Berufung auf eine Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Umgesetzt werden soll damit eine EU Richtlinie, um die Aktualität der Daten und einen technisch einheitlichen Sicherheitsstandard der Dokumente zu gewährleisten, medizinische Tests oder neue Prüfungen soll es nicht geben.</p>
<p>Mir persönlich fehlt immer der Glaube, dass da nicht noch was nachkommt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Strafrechtliches Beweisverwertungsverbot tangiert die Fahrerlaubnisbehörde nicht</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/26/strafrechtliches-beweisverwertungsverbot-tangiert-die-fahrerlaubnisbehorde-nicht/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 05:42:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amphetamine]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; das hat der VGH Baden-Würtemberg entschieden, wobei er es offen lässt, ob ein solcher Verstoß gegen den Richtervorbehalt überhaupt vorliegt. Denn letztlich sei dieser Verstoß der Fahrerlaubnisbehörde anzulasten, zudem sei das Interesse der Allgemeinheit am sicheren Straßenverkehr höher einzuschätzen. Mir selber kommt hier eher in den Kopf, dass hier eine doppelte Bestrafung vorliegt. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; das <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/24/vgh-baden-wuerttemberg-strafprozessuales-verwertungsverbot-im-verwaltungsverfahren/">hat der VGH Baden-Würtemberg entschieden</a>, wobei er es offen lässt, ob ein solcher Verstoß gegen den Richtervorbehalt überhaupt vorliegt. Denn letztlich sei dieser Verstoß der Fahrerlaubnisbehörde anzulasten, zudem sei das Interesse der Allgemeinheit am sicheren Straßenverkehr höher einzuschätzen.</p>
<p>Mir selber kommt hier eher in den Kopf, dass hier eine doppelte Bestrafung vorliegt. Was wir im strafrechtlichen Verfahren als Strafe nicht durchsetzen können, machen wir dann eben auf dem Verwaltungswege. Auch wenn sicherer Straßenverkehr ein heres Gut ist, sollte dieser nicht auf dem Altar der geschlachteten Rechtsstaatlichkeit erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Videoabstandsmessungen sind Verdachtsabhängig</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/25/videoabstandsmessungen-sind-verdachtsabhangig/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 07:30:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessungen]]></category>
		<category><![CDATA[informationelle Selbstbestimmung]]></category>

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		<description><![CDATA[sagt das OLG Bamberg und verwirft deshalb eine entsprechende Rechtsbeschwerde. Ausgangslage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009, Az. 2 BvR 941/08. Die dortige entscheidende Passage lautet Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>sagt das OLG Bamberg und <a href="https://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-bamberg-beschl-v-15102009-2-ss-owi-116909/">verwirft deshalb eine entsprechende Rechtsbeschwerde</a>.</p>
<p>Ausgangslage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009, <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html">Az. 2 BvR 941/08</a>. Die dortige entscheidende Passage lautet</p>
<blockquote><p>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 <43 f.>; 120, 378 <401 ff.>; BVerfGK 10, 330 <337>). Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 <44 ff.>; 100, 313 <359 f.>; BVerfGK 10, 330 <337 f.>).</p></blockquote>
<p>Fraglich ist also, ob § 100h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG<br />
eine solche Rechtsgrundlage sein kann, um den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen. <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2009/11/videomessung-antwort-aus-bamberg/">Burhoff meint eher nicht</a>, weil §100 h StPO für andere Fälle gemacht sei. Dem schließe ich mich an, denn die Überschrift zum 8. Abschnitt lautet: <em>8. Abschnitt &#8211; Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 &#8211; 111p)</em>. Von Verkehrsüberwachung keine Rede&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ausstellung Frank Leberle ab 04.09.2010 &#8211; erste Einblicke nun online</title>
		<link>http://www.rosskopf-langhans.de/2010/08/25/ausstellung-frank-leberle-ab-04-09-2010-erste-einblicke-nun-online/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 06:23:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst und Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Ausstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Frank Leberle]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 04.09.2010 findet in unseren Kanzleiräumen die Ausstellung des Künstlers Frank Leberle statt. Bereits heute können Sie einen ersten Einblick in dessen Werke auf der Unterseite zu seiner Ausstellung auf Kunst-und-Kanzlei.de ergattern. Viel Spass.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.kunst-und-kanzlei.de/wp-content/uploads/2010/08/Bild-11-300x209.jpg" alt="Frank Leberle" /></p>
<p>Ab dem 04.09.2010 findet in unseren Kanzleiräumen die Ausstellung des Künstlers Frank Leberle statt. Bereits heute können Sie <a href="http://www.kunst-und-kanzlei.de/ausstellungen/ausstellung-frank-leberle-ab-04-09-2010/die-bilder/">einen ersten Einblick in dessen Werke</a> auf <a href="http://www.kunst-und-kanzlei.de/ausstellungen/ausstellung-frank-leberle-ab-04-09-2010/">der Unterseite zu seiner Ausstellung</a> auf <a href="http://www.kunst-und-kanzlei.de">Kunst-und-Kanzlei.de</a> ergattern. Viel Spass.</p>
]]></content:encoded>
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