Herr Rechtsanwalt Dr. Roßkopf vertritt Sie kompetent und engagiert in allen Fragen rund um das Verwaltungsrecht:
Zum Verwaltungsrecht gehören folgende Rechtsbereiche, wobei diese Aufzählung nicht abschließend sein kann – rufen Sie uns gegebenenfalls an, falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Sachbearbeiter in unserem Hause für Ihren Fall der geeignete ist.
Beratung
vor Antragsstellungen bei Genehmigungsänderungen wie Nutzungsänderungen, Ersterteilungen von Erlaubnissen, Ausnahmegenehmigungen sowie Erläuterungen des in Ihrem Fall rechtlich möglichen.
Unterstützung in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
bei Antragstellungen sowie Widersprüchen (soweit in Bayern gesetzlich noch möglich)
Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
in Klage, Berufung und Revision
Vertretung bei Verfassungsbeschwerden
sowohl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch dem Bundesverfassungsgericht
Insbesondere Vertretung
Sozialrechtliche Belange, die eigentlich dem Verwaltungsrecht immanent sind, bearbeitet, Herr Rechtsanwalt Langhans.
Lesen Sie aktuelle, für Sie interessante Rechtsnachrichten aus dem Verwaltungsrecht in der entsprechenden Kategorie in unserem Blog.
