Eine wichtige Änderung gibt es ab dem 01.01.2012 für alle, die von Pfändungen ihres Kontos betroffen sind: Ab dem 01.01.2012 entfällt §850l ZPO und damit die Möglichkeit, auf normalen Konten Beträge von einer Pfändung ausnehmen zu lassen. Schutz gibt es dann nur noch für diejenigen, die ein P-Konto betreiben. Leider wird diese doch sehr einschneidende [...]
Was genau ein P-Konto ist, lesen Sie hier und hier veröffentlicht. Wie Banken das P-Konto umgehen, habe ich hier berichtet. Ab heute nun ist alles graue Theorie, was bisher geschah. Ab heute gibt es P-Konten wirklich (und damit auch die angesprochenen Probleme, Pfändungserleicherungen aus Schuldnersicht und Pfändungserschwernisse aus Gläubigersicht). Update: Stuttgart Inkasso weist auf eine [...]
Weil es doch sogar Richter gibt, die mit dem Begriff nichts anfangen können, kurz und knapp dieserLink auf Wikipedia. (Ja, ich weiss, man muss sich nicht dafür interessieren, falls man selbst ausreichend Geld zur Verfügung hat. Tatsächlich ist es aber eben so, dass die Auswirkungen für ein gros der Bevölkerung enorm sind, ein Quantensprung in [...]
Damit kommt das pfändungsfreie P-Konto ab dem 01.07.2010, mit dem ohne gerichtliches Verfahren pfändungsfreie Guthabensstellungen gewährt werden sollen. via Rechtslupe
